Wissenschaftliche Untersuchungen an und mit Tieren

Wissenschaftliche Untersuchungen an und mit Tieren

Tierversuche sind gemäß des Tierschutzgesetzes „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können“. Dazu zählen unter anderem Versuche an Tieren im Rahmen der wissenschaftlichen Grundlagenforschung, der gesetzlich vorgeschriebenen Giftigkeits- und Sicherheitsprüfungen von Medikamenten und Chemikalien etc., aber auch Eingriffe an Tieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

 

Die Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg hat keine Befugnis über Tierversuchsvorhaben zu befinden.

 

Tierversuche sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF MV) in Rostock die zuständige Genehmigungsbehörde.

Die E-Mail-Adresse lautet: tierversuchswesenlallf.mvnetde

 

Die Genehmigungsbehörde wird bei der Antragsbearbeitung gemäß § 15 des Tierschutzgesetzes von einer unabhängigen, beratenden Kommission (Tierversuchskommission) unterstützt. Diese setzt sich zu mindestens einem Drittel aus Mitgliedern zusammen, die auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen berufen werden. Des Weiteren sind z. B. fachkundige Tierärzt*innen, Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen Mitglieder in Tierversuchskommissionen. Für Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Tierversuchskommission eingerichtet, die das LALLF MV berät.

 

Einige wissenschaftliche Untersuchungen an und mit Tieren zählen nicht zu den Tierversuchen. Dies ist v. a. dann gegeben, wenn dem Tier üblicherweise keine Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen können, wie z. b. bei

·der Gewinnung von Haarproben mit Schermaschinen

·tiergestützter Intervention (Einsatz von Tieren in sozialen Tätigkeitsfeldern)

·der Kennzeichnung von Wildtieren zur Identifizierung

Wenn derartige Tätigkeiten im Rahmen eines Forschungsprojektes durchgeführt werden, sollte trotzdem bei der Genehmigungsbehörde nachgefragt werden, ob es sich um einen Tierversuch handelt. Das LALLF vergibt dann ein Aktenzeichen, welches für Publikationen häufig erforderlich ist.

 

Bei Fragen zu Tierversuchen steht seitens der Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg Prof. Dr. Ebert (eberths-nbde) als Ansprechpartner zur Verfügung.