Allgemein
Anträge zur Begutachtung durch die Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg können eingereicht werden von Forschenden, die wissenschaftliche Untersuchungen an und mit Menschen und der Umwelt planen. Das schließt ein: Grundlagen-, anwendungsorientierte, epidemiologische und Forschung mit personenbezogenen Daten und Forschung mit therapeutischer Zielsetzung sowie alle medizin-wissenschaftliche Vorhaben.
Der Antrag soll aus mehreren Teilen bestehen (bitte in einer Datei zusammenfassen):
1. ein kurzes, formloses Anschreiben und nähere Angaben zum Hintergrund der Studie,
2. ein detailliertes Sudienprotokoll (Strukturempfehlungen siehe Downloads: klinische und epidemiologische Forschung/ Sozialforschung)
3. Formblätter (siehe Downloads):
- Checkliste zur Einreichung von Ethikanträgen
- Allgemeine Angaben zur Studie
- Teilnehmenden-Information und -Einwilligung
Die Einreichung eines Studienvorhabens erfolgt ausschließlich durch die verantwortliche Studienleitung. Eine Delegation an andere Mitglieder der Studienteams ist nur mit einer schriftlichen Bevollmächtigung zulässig.
Mit der Einreichung bestätigt die Studienleitung, dass sie die finale Version der Unterlagen vollständig gelesen hat und den Inhalt in vollem Umfang unterstützt.
Bitte beachten Sie: Aus Gründen der Good Clinical Practice (GCP) können Studierende nicht als Studienleitung benannt werden.
Ein Antrag ist als Anhang an eine E-Mail an die Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg zu richten (ethikkommission@hs-nb.de).
Nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen und einer Entscheidung über die Annahme erhält der*die Antragsteller*in eine Rückmeldung über die Bearbeitungsfrist, die in Regel auf vier Wochen begrenzt ist.
An der Begutachtung des Antrags nehmen die Mitglieder der Ethikkommission teil. Das Verfahren ist nicht öffentlich.
Der*die Antragsteller*in kann persönlich gehört oder um Ergänzungen gebeten werden.