Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

Anträge zur Beratung durch die Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg können von Forschenden eingereicht werden, die wissenschaftliche Untersuchungen an und mit Menschen planen, welche nicht dem Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetz unterliegen. Unser Zuständigkeitsbereich umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Studien, einschließlich Grundlagenforschung, anwendungsorientierter Forschung, epidemiologischer Untersuchungen sowie klinischer Studien ohne Arzneimittel- oder Medizinproduktebezug. Weitere Informationen zur Notwendigkeit und Bedeutung eines Ethikvotums finden Sie in den FAQ unter Abschnitt 2.

Antragsunterlagen

Der Antrag muss folgende Bestandteile enthalten:

  1. Formloses Anschreiben mit kurzen Angaben zum Hintergrund und zur Zielsetzung der Studie,
  2. Formblätter (siehe Downloads):
    • Checkliste zur Einreichung von Ethikanträgen,
    • Allgemeine Angaben zur Studie,
  3. Detailliertes Studienprotokoll 
    (Strukturempfehlungen siehe Downloads: klinische und epidemiologische Forschung / Sozialforschung),
  4. Anhänge zum Studienprotokoll (sofern zutreffend):
    • Teilnehmendeninformation und Einwilligungserklärung (siehe Downloads)
    • selbst entwickelte Fragebögen,
    • Rekrutierungsmaterialien,
    • weitere relevante Dokumente.

Einreichung und Verantwortlichkeiten

Der vollständige Antrag ist gebündelt in einer Datei als Anhang einer E-Mail an die Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg zu senden:
ethikkommissionhs-nbde

Die Einreichung eines Studienvorhabens erfolgt ausschließlich durch die verantwortliche Studienleitung. Eine Delegation an andere Mitglieder des Studienteams ist nur mit schriftlicher Bevollmächtigung zulässig.

Mit der Einreichung bestätigt die Studienleitung, dass sie die finale Version sämtlicher Unterlagen vollständig geprüft hat und deren Inhalte in vollem Umfang verantwortet.

Studierende als Studiendurchführende

Die Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg begrüßt ausdrücklich Forschungsprojekte von Studierenden im Rahmen von Studien- oder Abschlussarbeiten. Voraussetzung für die ethische und wissenschaftliche Qualität solcher Vorhaben ist eine frühzeitige, kontinuierliche und aktive Einbindung der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors.

Aus Gründen der Good Clinical Practice (GCP) kann die Funktion der Studienleitung ausschließlich durch die betreuende Professur übernommen werden.

Die betreuende Professur trägt insbesondere die Verantwortung für:

  • die fachliche Begleitung des gesamten Projektverlaufs,
  • die Prüfung und Freigabe aller Zwischenschritte sowie
  • die Freigabe der finalen Antragsunterlagen vor Einreichung bei der Ethikkommission.

Ziel ist es, die Studierenden fachlich zu entlasten und zugleich die ethische Vertretbarkeit des Forschungsvorhabens sicherzustellen.

Weitere Hinweise finden Sie in den FAQ.

Verfahren und Bearbeitung

Nach Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen und Entscheidung über die Annahme des Antrags erhalten die Antragstellenden eine Rückmeldung zur voraussichtlichen Bearbeitungsfrist. Diese beträgt in der Regel etwa vier Wochen.

Die Begutachtung erfolgt durch die Mitglieder der Ethikkommission in einem nicht öffentlichen Verfahren. Die Antragstellenden können bei Bedarf zu einem persönlichen Gespräch eingeladen oder um ergänzende Angaben gebeten werden.

Formblätter

Anlagen Veranstaltungen