Bewerbungsverfahren für den berufsbegleitenden Studiengang Pädagogik der Kindheit
(ehemals Early Education - Bildung und Erziehung im Kindesalter (B.A.) berufsbegleitend)
Abschluss
Bachelor of Arts
Regelstudienzeit
6 Semester
Zulassungsvoraussetzungen
Neben einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung oder der erfolgreich bestandenen Hochschulzugangsprüfung für den Studiengang
1. eine erfolgreich im Inland abgeschlossene Ausbildung gemäß § 2 Absatz 7 und 8 des Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zum*zur
- staatlich anerkannten Erzieher*in,
- staatlich anerkannten Erzieher*innen für Null- bis Zehnjährige,
- staatlich anerkannten Diplom-Sozialpädagog*in beziehungsweise Diplom-Sozialarbeiter*in,
- Erziehungswissenschaftler*in (mit vergleichbarer Qualifikation),
- staatlich anerkannten Heilpädagog*in beziehungsweise Heilerziehungspfleger*in,
- Lehramtsperson mit erstem Staatsexamen,
- staatlich anerkannten Sozialassistent*in oder Kinderpfleger*in
- Gemeindepädagog*in,
- Tanzpädagog*in, Musikpädagog*in, Sportpädagog*in und Theaterpädagog*in
- Logopäd*in, Familienpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in (Pflegefachfrau/Pflegefachmann), Hebamme und Entbindungspfleger, Physiotherapeut*in, Ergotherapeut*in oder
- gleichwertige Abschlüsse. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsabschlusses entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs.
oder
2. eine dreijährige Berufstätigkeitmit Nachweis einer einschlägigen pädagogischen Praxiserfahrung von mindestens 15 Wochenstunden und einer Dauer von mindestens 24 Monaten.
Bewerbung möglich
erstes Fachsemester nur zum Wintersemester
höhere Fachsemester auch zum Sommersemester
Bewerbungsschluss
15. August für das Wintersemester
15. Februar für das Sommersemester (nur höhere Fachsemester)
Bewerbungsfristen für ausländische Studieninteressierte bei Bewerbungen über uni-assist können abweichen.
Freischaltung des Bewerbungsportals
Mai für das Wintersemester
Mitte November für das Sommersemester