Bewerbungsverfahren für den berufsbegleitenden Studiengang Pädagogik der Kindheit

(ehemals Early Education - Bildung und Erziehung im Kindesalter (B.A.) berufsbegleitend)

Abschluss

Bachelor of Arts

Regelstudienzeit

7 Semester (Gemäß § 3 der Fachprüfungsordnung werden 30 ECTS-Punkte aus den erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen und der einschlägigen Berufserfahrung auf der Grundlage der Einstufungsprüfungsordnung auf das Studium angerechnet. Entsprechend verkürzt sich die Studienzeit für Studierende an der Hochschule Neubrandenburg auf 6 Semester (2. - 7. Semester) mit insgesamt 150 ECTS-Punkten.)

Zulassungsbeschränkung

NEIN - In zulassungsfreien Studiengängen sind die Studienplätze nicht begrenzt. Das bedeutet, dass alle BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Studium kann zugelassen werden, wer über

  • eine Fachhochschulreife oder
  • Hochschulreife oder
  • die erfolgreich bestandene Hochschulzugangsprüfung für den Studiengang verfügt

und

eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in nachfolgenden Berufen nachweisen kann:

  • Staatlich anerkannten Sozialassistent*in
  • Staatlich geprüften Kinderpfleger*in
  • Staatlich anerkannten Erzieher*in
  • Staatlich anerkannten Diplom-Sozialpädagog*in bzw. Diplom-Sozialarbeiter*in
  • Erziehungswissenschaftler*in
  • Staatlich anerkannten Heilpädagog*in bzw. Heilerziehungspfleger*in
  • Lehramtsperson mit erstem Staatsexamen
  • Gemeindepädagog*in
  • Tanzpädagog*in, Musikpädagog*in, Sportpädagog*in und Theaterpädagog*in
  • Absolvent*in fachlich entsprechender Bachelor-, Magister oder Masterstudiengänge

Eine pädagogische Tätigkeit während des Studiums von mindestens 4 Stunden täglich wird vorausgesetzt.

Der Zugang zum Studium ist zudem auch für Personen mit einer dreijährigen Berufstätigkeit ohne pädagogische o. a. Berufsqualifikation durch den Nachweis der pädagogischen Eignung über eine Einstufungsprüfung auf Grundlage der Ordnung für die Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist der Nachweis einer einschlägigen pädagogischen Praxiserfahrung von mindestens 20 Wochenstunden und einer Dauer von mindestens 12 Monaten zu erbringen.

BewerberInnen, die durch vorzeitigen Schulabgang den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, beachten bitte folgende Hinweise.

Weitere Informationen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen.

Bewerbung möglich

zweites Fachsemester nur zum Wintersemester 
höhere Fachsemester auch zum Sommersemester

Bewerbungsschluss

15. August

Bewerbungsfristen für ausländische Studieninteressierte bei Bewerbungen über uni-assist können abweichen.

Freischaltung des Bewerbungsportals

April für das Wintersemester
November für das Sommersemester

 

Sie haben noch Fragen?

wenden Sie sich an

Nadine Simonn M.A.
FB Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung: Koordination und Lehre im Studiengang Early Education berufsbegleitend
Raum 308 - Haus 1
0395 5693 - 5300

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