Gesunde Hochschule informiert: Plötzlich pflegebedürftig – An wen kann ich mich wenden?

Der Medizinische Dienst der Krankversicherung überprüft, wer Anspruch auf Pflegeleistungen hat. Außerdem bestimmt dieser, welcher Pflegegrad bei der jeweiligen Person vorliegt. © Verbraucherzentrale
Pflegebedürftigkeit muss nicht altersbedingt eintreten. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen. © (Dieses Motiv ist KI-generiert)

Am 17. Januar organisierten der Steuerkreis Gesunde Hochschule und der Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management eine interne Informationsveranstaltung zum Thema "Pflegende Angehörige". Die kurzweilige Veranstaltung bot Einblicke in die Herausforderungen pflegender Angehöriger und in verfügbare Unterstützungsmöglichkeiten. Referentin Prof.in Dr.in Stefanie Kaemper übermittelte kompakt, woran gemessen wird, wer pflegebedürftig ist und ab wann welcher Pflegegrad ausgestellt werden kann. Sie klärte außerdem darüber auf, welche finanziellen Ansprüche, beispielsweise für Pflegepersonal oder -materialien, Antragstellende geltend machen können.

In einer offenen Diskussionsrunde konnten Teilnehmende ihre eigenen Erfahrungen teilen und der Referentin Fragen stellen.

Mehr über den Steuerkreis Gesunde Hochschule: https://www.hs-nb.de/hochschule/ueber-uns/gesunde-hochschule/

Mehr über den Studiengang „Pflege“: https://www.hs-nb.de/studiengaenge/bachelor/nursing-bsc/


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