Karriereoption Hochschulprofessur

Eine Promotion eröffnet Ihnen zahlreiche Karrierewege. Wenn Sie gern wissenschaftlich arbeiten und sich auch eine Tätigkeit in der Lehre vorstellen können, ist vielleicht eine Hochschulprofessur das Richtige für Sie?
Gerade Hochschulen der angewandten Wissenschaften (HAW) sind aufgrund ihrer praxisnahen Lehre und Forschung auf besonders qualifiziertes Personal angewiesen. Die Fachhochschulprofessur, verlangt somit, neben einer herausragenden wissenschaftlichen und didaktischen Qualifizierung, eine umfassende Berufserfahrung. Zugleich gibt es im Gegensatz zu Universitäten keinen strukturierten Karriereweg zur Fachhochschul-Professur, wodurch anstehende Berufungen an den HAW oft eine besondere Herausforderung darstellen. Beides führt dazu, dass HAWs ihr Personal in der Regel aus dem außerhochschulischen Umfeld rekrutieren müssen. Dies fällt zunehmend schwer.
Welche Wege führen zu einer Hochschulprofessur?
Es gibt verschiedene Wege einer Qualifikation für den Beruf des Hochschulprofessors/der Hochschulprofessorin. Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Promotion mit herausragenden Leistungen notwendig. Eine weitere Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre Praxiserfahrung, von denen drei Jahre außerhalb der Hochschule geleistet sein müssen. Die Promotionszeit kann als hochschulinterne Berufserfahrung angerechnet werden. Zusätzlich zu Promotion und Praxis sind Erfahrungen im Bereich der Lehre, sowie Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften und Vernetzung im jeweiligen Themenfeld wünschenswert.
Ein in den vergangenen Jahren immer öfter beschrittener Weg ist die Nachwuchsprofessur. In diesem Karriereweg werden Sie 50% Ihrer Tätigkeit an einer Hochschule in der Lehre und Forschung absolvieren. Die weiteren 50% Ihrer Tätigkeit verbringen Sie in einem Unternehmen oder einer anderen außerhochschulischen Einrichtung, zum Beispiel einer öffentlichen Institution. Auf diese Weise erlangen Sie die Voraussetzungen für eine Professur, während Sie bereits Erfahrungen in dieser Berufung sammeln und wertvolle Kontakte in Wissenshaft und Wirtschaft knüpfen können.
Das Förderprogramm FH-Personal1
Vor dem Hintergrund einer zunehmend schwierigen Rekrutierung professionalen Fachhochschulpersonals haben Bund und Länder das “Programm zur Förderung der Gewinnung und Qualifizierung professoralen Personals an Fachhochschulen” (FH-Personal) ins Leben gerufen. Im Fokus der Initiative stehen strategisch begründete, strukturwirksame Instrumente zur Verbesserung der Rekrutierung und Qualifizierung von professoralem Personal. Damit wollen Bund und Länder Fachhochschulen/HAW in ihrer gewichtigen Rolle für Deutschland nachhaltig stärken.
Qualifizierungsprogramm ProfQuaNB
Mit dem strukturierten Qualifizierungsprogramm ProfQuaNB, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, unterstützt unsere Hochschule gezielt den Weg zur Professur an Hochschulen der angewandten Wissenschaften. Im Rahmen von ProfQuaNB werden zwischen 2022 und 2027 Karrierewege zur Hochschulprofessur erprobt und wissenschaftliche Nachwuchskräfte für eine künftige Lehrtätigkeit qualifiziert.
Was macht das Qualifikationsprogramm ProfQuaNB der Hochschule Neubrandenburg?
In jeden der vier Fachbereiche der Hochschule wurde innerhalb des Programms eine halbe Stelle zur wissenschaftlichen Mitarbeit vergeben, auf der eine Promotion entsprechend der Ausrichtung des Fachbereiches erfolgen wird. Die Promotion erfolgt kooperativ, also mit einer Erstbetreuung eines Professors/einer Professorin einer Universität. Wo die Praxiserfahrung zu Beginn der Promotion noch nicht gegeben war, bietet die Hochschule die Vermittlung zu Praxisbetrieben an, um promotionsbegleitend oder im Nachgang die nötige Erfahrung in der Berufswelt zu ermöglichen. Zusätzlich werden Seminare und Kolloquien abgehalten, die Qualifikationen im Bereich Lehre, wissenschaftlichem Schreiben und strukturierter, wissenschaftlicher Arbeit vermitteln.
1 Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Bund-Länder-Programms FH-Personal in der Umsetzungsphase 1 entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern "FH-Personal". Die Finanzierung wird zu 71 % durch den Bund und zu 29 % durch das jeweilige Bundesland getragen.