Finanzierung und Kooperationen

Ihre Promotion ist ein Forschungsprojekt, und wie bei allen Forschungsvorhaben über mehrere Jahre gilt: Eine solide Finanzierung über den gesamten Zeitraum ist entscheidend für den Erfolg. An unserer Hochschule gibt es verschiedene Wege, wie Sie ihr Promotionsvorhaben sichern und erfolgreich umsetzen können – sowohl im Rahmen von Programmen als auch über individuelle Lösungen.

Viele Promovierende an der Hochschule Neubrandenburg sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Projektstelle tätig. Sie arbeiten in Forschungsprojekten mit und haben dabei in der Regel einen vertraglich festgelegten Forschungsanteil, der ihnen Zeit für die eigene Dissertation einräumt. Erkundigen Sie sich in Ihrem Fachbereich nach laufenden oder geplanten Forschungsprojekten, die Promotionsstellen beinhalten.

  • Teilzeitstellen (TV-L) sind dabei üblich.

  • Die Tätigkeit bietet Einblicke in die angewandte Forschung und den akademischen Betrieb.

  • Die Promotionsbetreuung erfolgt oft in direkter Verbindung mit dem Projektkontext.


Häufig sind Projektstellen über Drittmittelprojekte finanziert, z. B. durch:

  • Forschungsprojekte (BMBF, EU, DFG, Exzellenzinitiative M-V)

  • Praxispartner (z. B. kommunale Einrichtungen, NGOs, Unternehmen)

  • Kooperationsprojekte mit Hochschulen oder Universitäten

In diesen Fällen ist die Promotion oft thematisch an ein übergeordnetes Forschungsprojekt angebunden. Eine enge Abstimmung mit Betreuenden und Projektleitung ist dabei zentral.

Eine wichtige Finanzierungsquelle für Promovierende sind Stipendien. Diese werden entweder direkt über das Land Mecklenburg-Vorpommern oder über externe Förderorganisationen vergeben.

Landesgraduiertenförderung M-V

Die Landesgraduiertenförderung Mecklenburg-Vorpommern (LGF M-V) bietet Promotionsstipendien für besonders qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen an, einschließlich Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Diese Stipendien werden in der Regel zweimal jährlich ausgeschrieben und sind auch für kooperative Promotionen mit Universitäten außerhalb des Landes förderfähig. Die Beantragung erfolgt üblicherweise über Ihre kooperierende Universität.

  • Monatliches Grundstipendium (1.500 € monatlich als Grundstipendium; Familienzuschlag: 150 € für das erste Kind, 100 € für jedes weitere Kind)

  • Bewerbung über die erstbetreuende Hochschule in MV

  • Die Landesgraduiertenförderung M-V sieht derzeit keine pauschale Erstattung von Sach- oder Reisekosten vor. Allerdings können in begründeten Ausnahmefällen zusätzliche Mittel beantragt werden, beispielsweise für:

    • Forschungsbedingte Reisen (z. B. Konferenzen, Archivbesuche)

    • Spezielle Materialien oder Software, die für das Promotionsvorhaben erforderlich sind

Zur Landesgraduiertenförderung


Externe Stipendiengeber:

Zahlreiche Stiftungen und Organisationen vergeben Promotionsstipendien an besonders qualifizierte und gesellschaftlich engagierte Nachwuchswissenschaftler*innen – oft verbunden mit ideeller Förderung, Netzwerkmöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten.Hierdurch sollen engagierte und talentierte Nachwuchswissenschaftler in der Umsetzung ihrer Qualifizierung unterstützt werden. Die Höhe der gezahlten Leistungen sowie die Angebote für zusätzliche ideelle Förderung hängen oft von der persönlichen und finanziellen Situation des Einzelnen ab.

  • Studienstiftung des deutschen Volkes

    Die größte und renommierteste Begabtenförderungsorganisation in Deutschland – parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
     

  • Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

    Stiftung der SPD – fördert gesellschaftspolitisch engagierte Promovierende mit Fokus auf soziale Gerechtigkeit und Demokratie.
     

  • Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS)

    Stiftung der CDU – fördert Promovierende mit gesellschaftspolitischem Engagement und christlich-demokratischem Werteverständnis.
     

  • Heinrich-Böll-Stiftung

    Stiftung der Grünen – fördert Promotionsprojekte zu Nachhaltigkeit, Ökologie, Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit.
     

  • Hans-Böckler-Stiftung

    Stiftung des DGB – fördert sozial engagierte Promovierende, besonders in arbeits- und gesellschaftspolitischen Themenfeldern.
     

  • Rosa-Luxemburg-Stiftung

    Stiftung der Partei Die Linke – unterstützt Promovierende mit gesellschaftskritischer Perspektive und sozialem Engagement.
     

  • DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst

    Fördert internationale Promovierende sowie Forschungsaufenthalte im In- und Ausland.
     

  • Evangelisches Studienwerk Villigst

    Fördert evangelische Promovierende aller Fachrichtungen mit gesellschaftlichem Engagement.
     

  • Cusanuswerk

    Begabtenförderung der katholischen Kirche – unterstützt Promovierende mit kirchlichem und gesellschaftlichem Engagement.
     

  • VolkswagenStiftung

    Größte private wissenschaftsfördernde Stiftung in Deutschland. Sie unterstützt innovative Forschungsvorhaben in Wissenschaft und Technik, insbesondere in zukunftsträchtigen Bereichen, und fördert die Verbesserung struktureller Voraussetzungen an wissenschaftlichen Einrichtungen.
     
  • Deutsche Bundesstiftung Umwelt

    Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) zählt zu den größten Stiftungen Europas. Sie fördert innovative, modellhafte und lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, mit besonderem Fokus auf die mittelständische Wirtschaft.

Grundsätzlich sind für die Vergabe überdurchschnittliche Leistungen und oft auch gesellschaftliches oder soziales Engagement entscheidend. Welche Anforderungen genau zu erfüllen sind, wird in den Voraussetzungen der einzelnen Programme geregelt. Nachfolgend werden allgemeine Links und Informationen zu den Begabtenförderungswerken aufgelistet.

Allgemeine Informationen:

BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung

Plus Stipendium – Begabtenförderung im Hochschulbereich

Informations-Seiten für Stipendiensuchende:

https://www.lernen.net/stipendium/ - Stipendium Ratgeber + Selbsttest
https://www.schreiben.net/stipendium-erhalten-behalten/ - Stipendium erhalten und behalten

Teilweise finanzieren sich Promovierende ergänzend durch:

  • Lehraufträge an Hochschulen

  • Tätigkeiten als Tutor*in oder wissenschaftliche Hilfskraft

  • freiberufliche oder praxisnahe Tätigkeiten im Themenfeld der Promotion

Hinweis: Achten Sie dabei auf mögliche zeitliche und rechtliche Einschränkungen im Zusammenhang mit Stipendien oder Anstellungen.

An vielen Hochschulen für angewandte Wissenschaften gewinnen Promotionen in Kooperation mit einem Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Derartige kooperative Promotionen bieten sowohl den Promovierenden als auch der Hochschule und den Unternehmenspartnern Vorteile. Sie zeichnen sich einerseits durch einen hohen Praxisbezug aus und verfügen zugleich über hohe wissenschaftliche als auch wirtschaftliche Relevanz. Die Promovierenden sind durch ihre Tätigkeit im Unternehmen finanziell abgesichert und erwerben gleichzeitig fachpraktische Kompetenzen und wertvolle Netzwerkbeziehungen. Für die Hochschulen entstehen Synergien zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, die wiederum neue Erkenntnisse und innovative Lösungen gerieren. Die Unternehmen wiederum profitieren durch konkrete Problemlösungen und eine frühzeitig Bindung hochqualifizierten Personals. Die Hochschule Neubrandenburg verfügt über ein breites Netzwerk an Unternehmenspartnern.

Eine Promotion muss nicht zwingend in Vollzeit erfolgen. An der Hochschule Neubrandenburg ist auch eine berufsbegleitende Promotion möglich.

Diese Variante bietet sich an, wenn Sie:

  • in einem fachnahen Beruf tätig sind (z. B. in Wissenschaft, Verwaltung, Beratung, Bildung, Gesundheitswesen oder Technik),

  • Ihr Promotionsvorhaben praxisnah im eigenen Arbeitsumfeld verankern möchten,

  • oder aus familiären bzw. finanziellen Gründen auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind.

Was Sie mitbringen sollten:

  • Sehr gutes Zeitmanagement und Durchhaltevermögen

  • Bereitschaft zur engen Abstimmung mit den betreuenden Hochschulen

  • Klar definierte Forschungsfrage mit Praxisbezug

Mögliche Finanzierungsquellen:

  • Eigene Berufstätigkeit (Vollzeit oder Teilzeit)

  • Unterstützung durch den Arbeitgeber (z. B. durch Freistellung oder Projektintegration)

  • Ergänzende Stipendien oder Lehraufträge

Tipp: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Betreuungsperson, ob eine berufsbegleitende Durchführung in Ihrem Forschungsthema realistisch und sinnvoll ist. Die Hochschule Neubrandenburg unterstützt Sie bei der individuellen Planung und Vereinbarkeit.