Häufig gestellte Fragen (FAQ) & Kontakt
Sie benötigen in der Regel einen überdurchschnittlich abgeschlossenen Master- oder Diplomabschluss oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss. Darüber hinaus sollten Sie ein wissenschaftlich relevantes Forschungsthema mitbringen sowie Interesse an eigenständigem wissenschaftlichem Arbeiten haben.
Ja. Auch mit einem berufsbegleitend erworbenen Masterabschluss können Sie promovieren. Voraussetzung ist die Anerkennung Ihres Abschlusses durch die kooperierende Universität. Zudem müssen Sie sich für das Promotionsverfahren erneut immatrikulieren – in der Regel an der promotionsführenden Universität.
Ja, für die offizielle Zulassung zur Promotion ist in der Regel eine Immatrikulation an der kooperierenden Universität erforderlich. Die Hochschule Neubrandenburg dokumentiert Ihre Promotion zusätzlich intern, auch wenn Sie nicht an der HSNB eingeschrieben sind.
Die Betreuungsvereinbarung erhalten Sie hier. Sie legt unter anderem Zeitplan, Betreuungspersonen, Meilensteine und das Thema Ihrer Promotion fest. Die Vereinbarung muss im Zuge der Anmeldung zur Promotion schriftlich fixiert werden.
Das hängt von Ihrem Status ab:
Als wissenschaftlicher Mitarbeiterin gelten Sie als sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Als Stipendiat*in sind Sie in der Regel nicht automatisch kranken- oder rentenversichert. In diesem Fall müssen Sie sich freiwillig versichern.
Wenn Sie immatrikuliert sind, gelten ggf. studentische Regelungen. Lassen Sie sich frühzeitig individuell bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Einkünfte während der Promotion – z. B. aus Anstellungen oder Drittmittelstellen – sind grundsätzlich steuerpflichtig. Stipendien hingegen sind meist steuerfrei, wenn sie zur Förderung der wissenschaftlichen Qualifikation dienen. Promotionskosten (z. B. Fachliteratur, Tagungen) können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie dazu am besten mit einer Steuerberatung.
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben (noch) ken eigenes Promotionsrecht. Promotionen werden daher “kooperativ” mit einer Universtät oder promotionsberechtigten Einrichtung durchgeführt. Bei einer kooperativen Promotion arbeiten Sie eng mit einer Professorin oder einem Professor der Hochschule Neubrandenburg sowie einer Universität zusammen, die das Promotionsrecht hat. Es gilt die Promotionsordnung der (mit)betreuenden Universität. Die Betreuung erfolgt gemeinsam – Ihre Dissertation wird an der Universität eingereicht und dort verteidigt.
Forschungsideen für eine Promotion ergeben sich häufig aus Abschlussarbeiten oder Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet. Oft stellen sich aber auch im Fachbereich selbst aktuelle Forschungszhemen im Zusammenhang mit eingeworbenen Projekten. Sprechen Sie die Professor*innen Ihres Fachbereichs an oder gehen Sie mit Ihrer bereits vorhandenen Idee gezielt auf die jeweiligen Ansprechpartner*innen in den Fachbereichen zu. Auf dieser Seite finden Sie Ansprechpersonen aus allen Fachbereichen, die Ihnen bei der Themenentwicklung und Suche nach Kooperationspartnern helfen.
Mögliche Wege der Finanzierung sind:
Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiterin an der HSNB
Promotionsstipendien (z. B. Landesgraduiertenförderung, Stiftungen)
Drittmittelprojekte in Kooperation mit externen Partnern
Berufsbegleitend
Auf unserer Seite „Finanzierung & Kooperation“ finden Sie weitere Informationen und Links.
Promotionsvorhaben an der Hochschule Neubrandenburg müssen bei Beginn durch die betreuende Person dokumentiert werden. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Erfassungsformular und senden Sie dieses – zusammen mit einer Kopie der Betreuungszusage – an das Graduiertenforum sowie ggf. an das Studierendensekretariat.
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Kontakt - Fachbereiche




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