Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie benötigen in der Regel einen überdurchschnittlich abgeschlossenen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss. Darüber hinaus sollten Sie ein wissenschaftlich relevantes Forschungsthema mitbringen sowie Interesse an eigenständigem wissenschaftlichem Arbeiten.
Ja. Auch mit einem berufsbegleitend erworbenen Masterabschluss können Sie promovieren. Voraussetzung ist die Anerkennung Ihres Abschlusses durch die kooperierende Universität. Zudem müssen Sie sich für das Promotionsverfahren erneut immatrikulieren – in der Regel an der promotionsführenden Universität.
Ja, für die offizielle Zulassung zur Promotion ist in der Regel eine Immatrikulation an der kooperierenden Universität erforderlich. Die Hochschule Neubrandenburg dokumentiert Ihre Promotion zusätzlich intern, auch wenn Sie nicht an der HSNB eingeschrieben sind.
Die Betreuungsvereinbarung erhalten Sie hier. Sie legt unter anderem Zeitplan, Betreuungspersonen, Meilensteine und das Thema Ihrer Promotion fest. Die Vereinbarung muss im Zuge der Anmeldung zur Promotion schriftlich fixiert werden.
Das hängt von Ihrem Status ab:
Als wissenschaftlicher Mitarbeiterin gelten Sie als sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Als Stipendiat*in sind Sie in der Regel nicht automatisch kranken- oder rentenversichert. In diesem Fall müssen Sie sich freiwillig versichern.
Wenn Sie immatrikuliert sind, gelten ggf. studentische Regelungen. Lassen Sie sich frühzeitig individuell bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Einkünfte während der Promotion – z. B. aus Anstellungen oder Drittmittelstellen – sind grundsätzlich steuerpflichtig. Stipendien hingegen sind meist steuerfrei, wenn sie zur Förderung der wissenschaftlichen Qualifikation dienen. Promotionskosten (z. B. Fachliteratur, Tagungen) können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie dazu am besten mit einer Steuerberatung.
Bei einer kooperativen Promotion arbeiten Sie eng mit einer Professorin oder einem Professor der Hochschule Neubrandenburg sowie einer Universität zusammen, die das Promotionsrecht hat. Die Betreuung erfolgt gemeinsam – Ihre Dissertation wird an der Universität eingereicht und dort verteidigt.
Starten Sie mit Ihrer eigenen Forschungsidee oder sprechen Sie Professor*innen Ihres Fachbereichs an. Auf dieser Seite finden Sie Ansprechpersonen aus allen Fachbereichen, die Ihnen bei der Themenentwicklung und Suche nach Kooperationspartnern helfen.
Mögliche Wege der Finanzierung sind:
Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiterin an der HSNB
Promotionsstipendien (z. B. Landesgraduiertenförderung, Stiftungen)
Drittmittelprojekte in Kooperation mit externen Partnern
Berufsbegleitend
Auf unserer Seite „Finanzierung & Kooperation“ finden Sie weitere Informationen und Links.
Promotionsvorhaben an der Hochschule Neubrandenburg müssen bei Beginn durch die betreuende Person dokumentiert werden. Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Erfassungsformular und senden Sie dieses – zusammen mit einer Kopie der Betreuungszusage – an das Graduiertenforum sowie ggf. an das Studierendensekretariat.
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