Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Dienstag (12.8.2025) die Reform des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V) ins Kabinett eingebracht. Mit der Reform wird eine der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
Einer der Kernpunkte des reformierten LHG ist, dass Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) zukünftig in forschungsstarken Bereichen das Promotionsrecht erhalten können.
Was heißt dies in der Praxis? Die Details der künftigen Regelung sind bislang noch nicht kommuniziert, doch üblicherweise ist in einem derartigen Modell ein eigenständiges Promotionsrecht für einzelne HAW vorgesehen. Dies allerdings nicht für die gesamte Hochschule, sondern selektiv für forschungsstarke Subeinheiten. Hierfür werden dann zumeist hochschuleigene oder hochschulübergreifende Organisationseinheiten als „Promotionszentren“ gebildet.
„Wir wollen mit dem neuen Landeshochschulgesetz dazu beitragen, die Hochschulen leistungsfähiger, attraktiver und innovativer zu machen – in der Lehre ebenso wie in der Forschung“ so Bettina Martin.
Mit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen des Promotionsrechts werden die HAW in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt und für Studierende und Lehrende wesentlich attraktiver.
Nach jetziger Planung soll sich der Landtag auf seiner Sitzung im November in erster Lesung mit dem Entwurf befassen. Eine Verabschiedung des neuen Landeshochschulgesetzes ist für das Frühjahr 2026 geplant.