Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg
Die Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg (EK HSNB) berät und beurteilt ethische Fragestellungen im Wissenschaftsbetrieb. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Bewertung von Forschungsprojekten an und mit Menschen. Formal zählt sie zu den Forschungsethikkommissionen.
Im Gegensatz zu einer medizinischen Ethikkommission befasst sie sich ausschließlich mit Studien am Menschen, die nicht dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder dem Medizinproduktegesetz (MPG) unterliegen. Nähere Informationen zur Notwendigkeit und Bedeutung von Ethikvoten finden Sie in den FAQ, Abschnitt 2.
Nicht zuständig ist die EK HSNB für Tierversuche. Entsprechende Vorhaben werden in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF MV) in Rostock genehmigt (Kontakt: tierversuchswesenlallf.mvnetde). Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.
Studierende sind ausdrücklich eingeladen, im Rahmen ihres Bachelor- oder Masterstudiums Humanstudien durchzuführen. Voraussetzung ist die Übernahme der Studienleitung durch eine betreuende Professorin oder einen betreuenden Professor sowie deren frühzeitige Einbindung in die Studienplanung. Weitere Informationen finden Sie unter Antragstellung und in den FAQ.
Die Seite bietet Ihnen alle relevanten Informationen zur Antragstellung und informiert Sie über die Mitglieder der Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg.
Kontakt: ethikkommissionhs-nbde
Die Geschäftsordnung der Ethikkommission finden Sie hier.








