Gute wissenschaftliche Praxis

Gutes wissenschaftliches Arbeiten ist die Grundlage für verlässliche Forschung, glaubwürdige Ergebnisse und nachhaltige wissenschaftliche Entwicklungen. Es umfasst nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch ethische Verantwortung, Transparenz und Integrität im gesamten Forschungsprozess. Die Hochschule Neubrandenburg hat hierzu verbindliche Regeln und Erwartungen in ihrer Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis festgelegt.

Gute wissenschaftliche Praxis sichert das Vertrauen in Forschung und Lehre – sowohl innerhalb der akademischen Gemeinschaft als auch in der Gesellschaft. Sie gewährleistet, dass Forschungsergebnisse belastbar, reproduzierbar und ethisch verantwortbar sind. Außerdem bildet sie einen zentralen Baustein für wissenschaftliche Ausbildung, Zusammenarbeit und Innovation.

Hier gehts zur Richtlinie

Gute wissenschaftliche Praxis beschreibt ein ethisch fundiertes, methodisch sauberes und transparentes Arbeiten, das von allen Forschenden, Lehrenden und Studierenden erwartet wird. Sie schließt folgende grundlegende Prinzipien ein:

  • Ehrlichkeit und Redlichkeit: Alle Daten, Ergebnisse und Interpretationen werden wahrheitsgemäß dargestellt und nachvollziehbar dokumentiert.
  • Transparenz: Herkunft von Daten, Forschungsmethoden und Analysewege werden offen und prüfbar dargestellt.
  • Rechenschaftspflicht und Nachvollziehbarkeit: Entscheidungen im Forschungsprozess – von der Fragestellung bis zur Veröffentlichung – sollten begründet und nachvollziehbar sein.
  • Respekt und Verantwortungsbewusstsein: Im Umgang mit Kolleg*innen, Studierenden und Kooperationspartner*innen gilt ein respektvoller, verantwortlicher und kooperativer Forschungsstil.

Die Hochschule Neubrandenburg legt in ihrer Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verbindliche Verhaltensstandards fest. Diese umfassen u. a.:

  • Dokumentation und Sicherung von Forschungsergebnissen
    Alle Forschungsdaten und Protokolle müssen vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert werden.
  • Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten
    Dazu zählt u. a. Datenfälschung, Plagiate, missbräuchliche Autorschaft oder unerlaubte Manipulation von Ergebnissen – alles Formen von Fehlverhalten, die es durch strikte Einhaltung guter Praxis zu verhindern gilt.
  • Verantwortung bei Publikationen
    Autorenschaft muss fair vergeben werden; alle beteiligten Personen sollten angemessen anerkannt und entsprechende Beiträge transparent gemacht werden.

Zur Unterstützung der wissenschaftlichen Gemeinschaft und zur Prävention sowie Klärung möglicher Konflikte im Zusammenhang mit guter wissenschaftlicher Praxis benennt die Hochschule Ombudspersonen und eine Kommission. Diese stehen als neutrale Ansprechpersonen für Fragen, Beratung oder Hinweise auf mögliche Verstöße zur Verfügung.

Hier geht's zu den Ombudspersonen