Anerkennung und Anrechnung hochschulischer und außerhochschulischer Kompetenzen
Haben Sie bereits Kompetenzen im Rahmen eines Studiums an einer anderen Hochschule oder außerhalb der Hochschule erworben? Dann können Sie sich diese an der Hochschule Neubrandenburg ggf. anerkennen oder anrechnen lassen und dadurch Ihr Studium verkürzen.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Hinweis: Entsprechend der HRK-Empfehlungen verwendet die Hochschule Neubrandenburg den Begriff „Anerkennung“ für hochschulisch erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen und den Begriff „Anrechnung“ für außerhochschulisch erworbene Kompetenzen, die im Rahmen von Berufsausbildung, Weiterbildungen, etc. erworben wurden.