Zum Master-Studiengang “Gesundheitswissenschaften” kann nur zugelassen werden, wer 

  1. einen einschlägigen Bachelor-Studiengang im Bereich Pflege oder Gesundheit bestanden hat oder
  2. einen gemäß § 10 der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg als gleichwertig anerkannten akademischen Abschluss nachweist oder
  3. einen einschlägigen Diplom-Studiengang im Bereich Pflege oder Gesundheit abgeschlossen hat.