Zum Master-Studiengang “Gesundheitswissenschaften” kann nur zugelassen werden, wer
- einen einschlägigen Bachelor-Studiengang im Bereich Pflege oder Gesundheit bestanden hat oder
- einen gemäß § 10 der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg als gleichwertig anerkannten akademischen Abschluss nachweist oder
- einen einschlägigen Diplom-Studiengang im Bereich Pflege oder Gesundheit abgeschlossen hat.







