Berufspraxis von Anfang an

An der Hochschule Neubrandenburg verbindet das Studium der Landschaftsarchitektur theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen vom ersten Semester an. Alle Lehrveranstaltungen sind stets auf die optimale Vorbereitung auf die vielfältigen Herausforderungen der Landschaftsarchitektur ausgerichtet. Durch die Bearbeitung realer Fragestellungen in den verschiedenen Projektmodulen, die Einladung externer Referentinnen und Referenten sowie Kurzexkursionen in die Umgebung wird der Praxisbezug der Lehrveranstaltungen weiter gestärkt. Zudem kann im Rahmen der Wahlpflichtmodule an einer mehrtägigen Exkursion zu jährlich wechselnden Zielen in Deutschland und Europa teilgenommen werden, um spezifische regionale Lösungsstrategien kennenzulernen.

Integraler Bestandteil des Studiums sind zudem zwei Praktika: Ein Landschaftsbau-Praktikum im Umfang von 5 ECTS-Punkten, das vor Studienbeginn oder im ersten Studiensemester absolviert werden soll, dient dem frühzeitigen Erwerb erster berufspraktischer Erfahrungen im Umgang mit Pflanzen und anderen Gestaltungselementen der Landschaftsarchitektur. Das sechste Semester wird ganz von einem Planungspraktikum (25 ECTS-Punkte) eingenommen, wodurch das bis dahin erworbenen Wissen unmittelbar angewandt und wertvolle Kontakte zu Planungsbüros gesammelt werden können. Hier bietet sich natürlich auch die Möglichkeit eines Auslandssemesters besonders an.  

 

Hinweis zum Landschaftsbau-Praktikum

Das Landschaftsbau-Praktikum (Pflichtmodul LAR.25.075) ist im ersten Studiensemester in einem Ausführungsbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus oder in fachverwandten Betrieben, etwa einer Gärtnerei oder einer Baumschule, zu absolvieren.  

Es besteht die Möglichkeit, dieses bereits vor dem Beginn des Studiums zu absolvieren. Dazu ist bei der Studienbewerbung ein Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen im Immatrikulations- und Prüfungsamt (hier) einzureichen, mit dem eine mindestens vierwöchige Tätigkeit in einem entsprechenden Unternehmen als Landschaftsbau-Praktikum (Pflichtmodul LAR.25.075) anerkannt wird. Spätestmöglicher Zeitpunkt diesen Antrag einzureichen, ist zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Studium aufgenommen wird. Für die Anerkennung ist ein Teilnahmenachweis der berufspraktischen Tätigkeit, beispielsweise in Form eines Arbeitszeugnisses des Praktikumsbetriebs, das die Dauer des Tätigkeit (ggf. mit Fehlzeiten), die Art ihrer Tätigkeiten und die erworbenen Kenntnisse benennt, beizulegen. Darüber hinaus ist als Prüfungsleistung des Landschaftsbau-Praktikums (Pflichtmodul LAR.25.075) ein Portfolio zu erstellen, das einen prägnanten Überblick über die Tätigkeit vor allem durch aussagekräftige Fotos und einer schriftlichen Beschreibung enthält, zu erstellen und innerhalb des Semesters, in dem das Studium aufgenommen wird, einzureichen. 

 

Es sind noch Fragen offen geblieben?

Ansprechpartnerin: Prof.in Mareike Schönherr |  schoenherrhs-nbde