Verabschiedung der Professoren Northoff, Freigang und Köhler in den Ruhestand

Prof. Northoff
Prof. Freigang
Prof. Köhler

Zum Ende des Wintersemesters 2020/21 verabschiedete Rektor Gerd Teschke die Professoren Robert Northoff, Werner Freigang und Manfred Köhler offiziell in den Ruhestand.

Prof. Dr. jur. Dipl.-Psych. Robert Northoff wurde 1993 an die Fachhochschule Neubrandenburg berufen und lehrte insbesondere die Bereiche Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht, Kriminologie und Konfliktbearbeitung (Mediation). Von 1998 bis 2002 war Prof. Northoff Rektor der Hochschule.

Prof. Dr. Dipl.-Sozialpädagoge Werner Freigang wurde mit langjähriger Erfahrung in der Heimerziehung im Jahr 1993 an die Hochschule Neubrandenburg zum Professor für Pädagogik, Sozialpädagogik und Familienhilfen berufen.

Prof. Dr. Manfred Köhler lehrt und forscht seit September 1994 an der Hochschule Neubrandenburg zum Thema Landschaftsökologie, Vegetationskunde und Dach- und Fassadenbegrünung. Herr Köhler hat einen Antrag auf den Titel Seniorprofessor gestellt, da er als Neubrandenburger gerne noch seine Kenntnis in den Dienst der Forschung stellen möchte.

Die Hochschule Neubrandenburg wünscht den Professoren alles Gute für den „(Un)Ruhestand“ und dankt ihnen herzlich für ihr langjähriges Wirken an der Hochschule.

Bis zum Jahr 2030 müssen an der Hochschule Neubrandenburg 36 Stellen für Professorinnen und Professoren neu besetzt warden. Mit dem Bund-Länder-Programm “FH-Personal” kann die Hochschule zusätzliches wissenschaftliches Personal gewinnen. Für die kommenden sechs Jahre sollen dafür voraussichtlich 1,2 Mio. Euro Fördermittel an die Hochschule Neubrandenburg fließen. Neben bundesweit 63 ausgesuchten (Fach-)Hochschulen konnte die Hochschule Neubrandenburg mit ihrer Projektidee punkten und sich im Bewerberfeld behaupten.

Die konkrete Idee besteht darin, gezielt vier Personen in einem Testdurchgang auf die Übernahme einer Hochschulprofessur vorzubereiten. Wesentlich sind dabei gezielte Qualifizierungsmaßnahmen, die auf einer Vernetzung mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis basieren. Damit Nachwuchswissenschaftler*innen überhaupt auf eine FH-Professur berufen werden können, müssen sie zwei grundlegende Bedingungen erfüllen: Eine Promotion und eine angemessene Berufspraxis.

Die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen zielen somit darauf ab, die notwendigen und geforderten Bedingungen erfüllen zu können. Konkret bedeutet das, Promotionskooperationen mit passenden Universitätsfakultäten zu schließen, damit die Hochschule Neubrandenburg auch ohne Promotionsrecht die wichtigste Voraussetzung zur Nachwuchsqualifizierung schafft. Mit Blick auf die erforderliche Berufserfahrung sollen praktische Tätigkeitsfelder für die Promovenden ermöglicht werden. 


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