Land und Hochschulen haben Zielvereinbarungen unterzeichnet

Zwei Milliarden Euro bis 2025 für den Wissenschaftsstandort MV vorgesehen

Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Schwerpunkte und Ziele für fünf Jahre gemeinsam mit dem Land festgelegt. Das Land und die Hochschulen haben die Zielvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2025 unterzeichnet und dem Landtag vorgelegt. Laut Hochschulgesetz muss das Parlament den Zielvereinbarungen zustimmen, bevor sie rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten können.

„Mit den Zielvereinbarungen setzen wir einen Rahmen für eine innovative und leistungsstarke Entwicklung der Hochschulen. Dafür investiert das Land von 2021 bis 2025 rund zwei Milliarden Euro in die Hochschulen. Damit haben sie Planungssicherheit für fünf Jahre und können darüber hinaus neue zukunftsweisende Vorhaben umsetzen. Für die Zukunft des Landes sind unter anderem die Lehrerbildung und die Einrichtung von neuen Studiengängen in den Gesundheitsberufen besonders wichtig“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die Hochschulen sind das Herz des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Mecklenburg-Vorpommern und unerlässlich für die Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften. Mit den Zielvereinbarungen sind sie in der neuen Planungsperiode gut aufgestellt. Dabei unterstützen wir sie auch bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen. In der Corona-Pandemie haben die Hochschulen Herausragendes geleistet und schnell auf digitale Lehre umgestellt. Um die Digitalisierung besser zu meistern, erhalten die Hochschulen 40 Millionen Euro zusätzlich aus dem MV-Schutzfonds. Die Mittel sind für Studium und Lehre und für die Hochschulverwaltungen vorgesehen. Damit werden weitere Investitionen in die Digitalisierung möglich“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

Die Ministerin dankte den Rektorinnen und Rektoren sowie allen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für die konstruktiven Verhandlungen und den intensiven Abstimmungsprozess, der durch die Corona-Pandemie länger gedauert hatte als ursprünglich geplant.

„Die Zielvereinbarung 2021 bis 2025 ist für die Hochschule Neubrandenburg ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Fundament. Mit diesem können wir einerseits in der Kontinuität unseres bisherigen Wirkens aber andererseits auch landesweite Verantwortung in der Entwicklung neuer Angebote in der Lehrerbildung und primärqualifizierenden Pflege wahrnehmen. Entscheidend hierbei ist, dass wir die neuen Studienangebote dauerhaft in das Profil der Hochschule integrieren können. Daneben werden wir in Neubrandenburg einen Beitrag zur landesweiten Stärkung des Studienangebotes im Bereich Bauingenieurwesen leisten. Weitere für die Hochschule Neubrandenburg wichtige Vereinbarungen beziehen sich auf die Bereiche Digitalisierung, Internationalisierung, Chancengleichheit der Geschlechter, Inklusion und Dritte Mission. Mit den beiden Forschungs- und Transferschwerpunkten ‚Nachhaltiger Strukturwandel und Umbau ländlicher Räume‛ und ‚Gesundheit und Ernährung‛ werden wir als Hochschule unsere regionale Verankerung und Verantwortung im östlichen Mecklenburg-Vorpommern weiter ausbauen und die gesellschaftlichen Wandel- und Transformationsprozesse auch zukünftig nachhaltig mitgestalten“, so Prof. Dr. Gerd Teschke, Rektor der Hochschule Neubrandenburg.

Alle fünf Jahre schließen die Universitäten Greifswald und Rostock sowie die Hochschule für Musik und Theater Rostock, die Hochschule Neubrandenburg, die Hochschule Stralsund und die Hochschule Wismar mit der Landesregierung Vereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele ab. Die Zielvereinbarungen treffen Regelungen zum Gesamtbudget, zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und Stellen, zu Fächern und Studiengängen, zu Forschungsschwerpunkten sowie zu den Vorgaben bei der Erhöhung der Anzahl der Frauen auf wissenschaftlichen Qualifikationsstellen und bei Professuren.

In den Zielvereinbarungen sind neben den Entwicklungs- und Leistungszielen auch die Gesamtfinanzierung der Hochschulen und Universitätsmedizinen, die Stellenzahl, die Mittel des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ (Nachfolge Hochschulpakt) und die Großgeräteförderung festgeschrieben. Im Bereich der laufenden Zuwendungen stellt das Land über den gesamten Planungszeitraum insgesamt rund zwei Milliarden Euro bereit, voraussichtlich 125 Millionen Euro fließen zusätzlich über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre. Bei der Großgeräteförderung sind von 2021 bis 2025 insgesamt 53,9 Millionen Euro eingeplant.

Schwerpunkte der Zielvereinbarung für die Hochschule Neubrandenburg

• In Mecklenburg-Vorpommern soll eine standortübergreifende Ingenieurausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt geschaffen werden (BLU-Konzept). Beteiligt sind die Universität Rostock, die Hochschule Neubrandenburg und die Hochschule Wismar.

• Die Förderung von Frauen in der Wissenschaft soll gestärkt werden und das bestehende Kaskadenmodell weiterentwickelt werden. Es dienst zur Festlegung von Gleichstellungsquoten. Der Fokus wird künftig nicht mehr allein auf den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren gelegt, sondern auch auf den Frauenanteil bei der Besetzung von wissenschaftlichen Qualifikationsstellen. Das Land honoriert erfolgreiche Anstrengungen der Hochschulen mit insgesamt bis zu eine Millionen Euro.

• Alle Hochschulen wollen die Internationalisierung durch die Einrichtung weiterer internationaler Studiengänge mit Doppel-Abschluss, die Erhöhung des Anteils internationaler Studierender, die internationale Ausschreibung der Professuren und Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie durch die Einbindung der Hochschulen in europäische Hochschulnetzwerke vorantreiben.

• Die Hochschulen werden ihre Mitwirkung im Landesverbund „Inklusive Hochschule“ fortsetzen. Ziel ist es, Studierende, Mitglieder und Angehörige der Hochschulen mit Beeinträchtigungen zu fördern und die Barrierefreiheit auf allen Ebenen zu steigern.

• Die Kooperation zwischen der Hochschule Neubrandenburg und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege im Bereich der Gartendenkmalpflege soll verstetigt werden.


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