Wie inklusiv ist kulturelles Leben in Mecklenburg-Vorpommern? Eine Befragung.

Titelseite des Fragebogens, Quelle: Christoph Biallas

Für die Kulturpolitik hat sich Mecklenburg-Vorpommern 10 kulturpolitische Leitlinien gegeben. Mit „Diversität und Teilhabe“ wird sich unter anderem an Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, der die Teilhabe am kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen in den Blick nimmt.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Kulturelle Teilhabe und aktive kulturelle Betätigung werden für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren unterschiedlichen Ansprüchen und Ausgangsbedingungen uneingeschränkt und lebensbegleitend ermöglicht,“ ist in der Leitlinie zu lesen.

Wie gestaltet sich dieser Anspruch in der Wirklichkeit für Menschen mit Behinderungen? Das Vorhaben „Kultur inklusiv“ der Fachstelle Kulturelle Bildung M-V nimmt sich dieser Frage an. Durch die Befragung von Kultureinrichtungen und Menschen mit Behinderungen, die diese nutzen oder nutzen wollen, sollen im Ergebnis Aussagen vorliegen, die auf konkrete Bedarfe hinweisen. So können die Einrichtungen Angebote entwickeln und sich selbst weiterentwickeln, um die angestrebte kulturelle Teilhabe nach und nach umzusetzen.

Die Fragebögen sind online auch in einfacher Sprache hier zu finden: https://kubi-mv.de/kultur-inklusiv/

Die Hochschule Neubrandenburg wirkt aktiv im Landesverbund „Inklusive Hochschule“ mit. Aufgabe und Selbstverständnis des Verbundes ist es, die Partizipationschancen aller Studierenden und Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen zu fördern, dabei behindernde Strukturen in den Blick zu nehmen und die Thematik Studieren, Lehren und Arbeiten mit Beeinträchtigung zentral zu verankern und hoch zu priorisieren. 

Save the date: Am 19. Oktober findet an der Hochschule Neubrandenburg das 3. Symposium “Vielfalt InklusiVe“ statt. Nähere Informationen folgen zeitnah.


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