Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am 12.8.2025 die Reform des Landeshochschulgesetzes (LHG M-V) ins Kabinett eingebracht. Einer der Kernpunkte des reformierten Gesetzes ist, dass Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zukünftig in forschungsstarken Bereichen das Promotionsrecht erhalten können.
Was heißt das in der Praxis?
Die Details der künftigen Regelung sind noch nicht kommuniziert. Üblicherweise ist in einem derartigen Modell ein eigenständiges Promotionsrecht für einzelne HAW vorgesehen. Hierfür werden dann Organisationseinheiten als „Promotionszentren“ gebildet.
„Wir wollen mit dem neuen Landeshochschulgesetz dazu beitragen, die Hochschulen leistungsfähiger, attraktiver und innovativer zu machen – in der Lehre ebenso wie in der Forschung“ so Bettina Martin.
Mit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen des Promotionsrechts werden die HAW in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt und für Studierende und Lehrende attraktiver. Nach jetziger Planung soll sich der Landtag auf seiner Sitzung im November dem Entwurf befassen. Eine Verabschiedung des neuen Landeshochschulgesetzes ist für das Frühjahr 2026 geplant.
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