Ab Januar 2024: Vergütung für akademische Pflegeausbildung geplant

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz käme auch unserer Studentin Anna-Marie Bloch zugute. Foto: Hochschule Neubrandenburg

Gute Neuigkeiten für alle, die Pflege studieren oder mit dem Gedanken daran spielen: Das Bundeskabinett hat am 24. Mai 2023 den Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) beschlossen. Die wichtigste Neuerung: Für die akademische Pflegeausbildung ist eine Vergütung der Studierenden vorgesehen.

Vergütung für Matrikel 2024/2025 und alle derzeit Studierenden

Die Umsetzung des Gesetzes soll nach jetzigem Stand zum 1. Januar 2024 erfolgen. Die Änderung beträfe dann alle Neuimmatrikulationen ab dem Wintersemester 2024/2025. Aber auch alle bisher und zum jetzigen Wintersemester 2023/2024 immatrikulierten Studierenden profitieren davon: Mit Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass alle, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung haben. Dafür muss ein Vertrag mit einem Träger der praktischen hochschulischen Ausbildung geschlossen werden, welcher wiederum mit der Hochschule kooperiert.

Konkurrenzfähigkeit gegenüber Pflegeausbildung erhöhen

Die letzte Lesung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes ist im Bundesrat für Oktober geplant. Julie Muller, Koordinatorin des Bachelor-Studiengangs Pflege am Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management der Hochschule Neubrandenburg, geht wie viele andere Expert:innen davon aus, dass das Gesetz wie im Entwurf beschlossen wird. Sie betont die Wichtigkeit dieses Gesetzes, denn es erhöhe die Konkurrenzfähigkeit des Pflegestudiums gegenüber der Pflegeausbildung. „Seit 2020 gibt es das neue Pflegestudium. Durch die Nicht-Vergütung hat es bundesweit bisher weniger Zulauf als erhofft. Wir freuen uns sehr für die Studierenden, dass die Vergütung kommt und die Höhe an den Berufsschul-Vergütungen orientiert werden soll.“

Anteil der akademischen Pflege erhöhen

Bisher bewegt sich der Anteil der akademischen Pflege in der Ausbildung bundesweit bei 0,82 %. Das liegt noch weit entfernt von den Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 10 - 20 %, die angestrebt werden sollen, um den komplexen Herausforderungen in der Pflege, zum Beispiel im Qualitätsmanagement, entgegenzutreten. „Die bisherige Quote von 0,82 % an akademisiertem Pflegepersonal zeigt die Notwendigkeit des Pflegestudiumstärkungsgesetz.“, führt Julie Muller aus.

Integration in bestehendes Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung

In der akademischen Pflegeausbildung sind für die Studierenden im praktischen Ausbildungsteil mindestens 10 % sogenannte „praktische Anleitung“ vorgesehen, die beim Träger von spezifisch fortgebildetem, pädagogischem Personal durchgeführt wird. Der finanzielle Aufwand dafür wurde bisher von den Trägern übernommen. Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll nun in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden, wodurch auch eine Vergütung der Studierenden möglich wird.

Rechtlicher Status der Studierenden wird verbessert

Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet. Künftig ist für die Studierenden auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen. Das stelle auch diesen Teil der Ausbildung auf rechtlich sichere Füße, erklärt Julie Muller. „Wir begrüßen es außerdem sehr, dass die Gesamtverantwortung für das Curriculum und die Ausbildung bei der Hochschule verbleiben.“, schließt Julie Muller ihre Ausführungen.

Studium zur Pflegefachperson an der Hochschule Neubrandenburg

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vollständig in Kraft getreten und regelt die bestehenden Ausbildungen in der Pflege neu. Seit dem Wintersemester 2020/2021 besteht auch an der Hochschule Neubrandenburg die Möglichkeit der hochschulischen Pflegeausbildung.

Unser Studiengang bildet für die stationäre und ambulante hochkomplexe Pflege aus und führt in sieben Semestern zum Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.).

Alle Informationen zum Studiengang gibt es auf der Seite des Fachbereichs Gesundheit, Pflege, Management: www.hs-nb.de/PFB

Die Studienberatung hilft gerne bei allen Fragen rund um das Pflegestudium weiter.


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