Promotionsablauf

Einige schaffen es in zwei Jahren, die meisten benötigen deutlich länger. Keine Promotion ist wie die andere. Faktoren wie Fachrichtung, Promotionsart, Thema, Betreuungsverhältnis und natürlich Persönlichkeit des Promovierenden machen jede Promotion zu einem individuellen Parcours. Es gibt jedoch für alle Promovierenden Eckdaten und Meilensteine. An der Hochschule Neubrandenburg könnte Ihr Promotionsverlauf so aussehen:

Sie möchten promovieren? Eine gute Entscheidung, bei der allerdings vieles zu beachten ist. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

1. Zentrale Beratung durch Dr. Olaf Strauß

Sie haben aus Ihrem Studium oder Ihrer beruflichen Praxis heraus Interesse an einer Promotion entwickelt. Der Einstieg in eine Promotion ist für Sie vermutlich mit vielen Fragen verbunden.

Nehmen Sie für eine allgemeine Erstberatung Kontakt zu Dr. Olaf Strauß auf.

Er berät Sie zu:

  • Arten der kooperativen Promotion
  • organisatorischem Ablauf und Zeitplanung
  • möglichen Finanzierungsmöglichkeiten
  • Partneruniversitäten und Betreuungsmodellen
  • internen Abläufen an der Hochschule Neubrandenburg

2. Abstimmung mit dem Fachbereich

Sie haben Sie bereits eine konkrete Idee für ein Forschungsthema, aber noch keine fachliche Betreuung? In den vier Fachbereichen der Hochschule finden Sie jeweils eine Ansprechperson für Promotionen, mit denen Sie Ihr Forschungsthema im Anwendungsfeld der Hochschule entwickeln können. Nach dem Beratungsgespräch erfolgt eine vertiefte Abstimmung mit dem Fachbereich, um das Vorhaben formal, inhaltlich und personell zu verankern.

3. Exposé erstellen

Erarbeiten Sie ein Exposé, in dem Sie Thema, Zielstellung, Methodik und Zeitplan beschreiben. Mit diesem Exposé werden Sie sich bei Ihren Betreuuer*innen vorstellen und sich auf eine Promotionsstelle bewerben. Bei der Erstellung wird Dr. Strauß Sie bei Bedarf gerne unterstützen.

4. Universitäre Betreuer*in finden

Zur Erinnerung: Promotionen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften erfolgen kooperativ mit einer Universität. Suchen Sie – gemeinsam mit Ihre*m Betreuer*in an der Hochschule – eine*n universitären Betreuer*in an einer promotionsberechtigten Universität. Auch in unserer Beratung können wir auf einen Pool an Betreuer*innen zahlreicher Fachrichtungen an deutschen und internationalen Universitäten zugreifen.

5. Finanzierung klären

Das Anfertigen einer Dissertation ist in der Regel eine Lebensphase und kann einige Jahre dauern. Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld um eine Finanzierung und Absicherung kümmern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt und die durch Ihre Promotion entstehenden Kosten zu sichern, etwa durch ein Stipendium oder eine Projektstelle. Wir werden Sie gern hierzu beraten und bei Antragstellungen unterstützen.

6. Betreuungsvereinbarung abschließen

Sobald Ihre Betreuung feststeht und Sie auch in finanzieller Hinsicht abgesichert sind, kann die Betreuungsvereinbarung ausgefüllt und von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Bitte senden Sie diese anschließend an Dr. Olaf Strauß zurück – für die interne Erfassung und weitere Koordination an der Hochschule.

Ein entscheidender Vorteil für Sie: Dem/der Doktoranden*in werden an der Hochschule Neubrandenburg im Rahmen der vorhandenen Mittel im Fachbereich mit Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung folgende Ressourcen zur Verfügung gestellt:

  • Arbeitsplatz
  • Zugang zu Laborräumen
  • PC
  • Zugang zur Bibliothek
  • Internetzugang
  • Telefon

7. Einschreibung als Promotionsstudierende*r

Auch wenn Sie primär an der Hochschule Neubrandenburg forschen; maßgebend ist für Sie die Promotionsordnung der kooperierenden Universität. Sie müssen sich an der Universität als Promotionsstudierende*r offiziell einschreiben. 

Sie sind jetzt offiziell Promotionsstudierende*r; der Einstieg ist geschafft! Nun liegt ein arbeitsreicher Weg vor Ihnen. Die Hochschule Neubrandenburg bietet Ihnen ein unterstützendes Umfeld.

Die Dissertation

Kernstück Ihrer Promotion ist die Dissertation. Sie ist der Nachweis, dass Sie in der Lage sind, wissenschaftlich methodisch zu arbeiten und zu publizieren. Ob Sie monografisch oder kumulativ promovieren, Sie werden zahlreiche Daten recherchieren, erfassen und wissenschaftlich analysieren. Ihre Thesen, Forschungsergebnisse und Schlussfolgerungen fassen Sie in Ihrer Dissertation zusammen und werden dies als einzelne Paper (kumulativ) oder Monografie publizieren. Eine gute Planung wird Ihnen helfen, Ihre Dissertation in der vorgesehenen Zeit zu verfassen und zu veröffentlichen. Nehmen Sie Ihr Exposé als Grundlage, Ihre Planung zu konkretisieren und durch Arbeitspakete und Meilensteine zu hinterlegen.

Betreuung & Begleitung

In der Regel promovieren Sie nur einmal im Leben. Umso wichtiger ist es, die Unterstützung und Beratung erfahrener Experten in Anspruch zu nehmen. Dies sind natürlich Ihre Betreuer*innen. Ebenfalls hilfreich ist auch der Austausch mit anderen Promovierenden. Beachten Sie diese Hinweise: 

  • In der fachlichen Betreuung arbeiten die Betreuer*innen unserer Hochschule und der kooperierenden Universität idealerweise “Hand-in-Hand”. Suchen Sie proaktiv den Kontakt zu Ihren Betreuer*innen und vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen regelmäßigen Austausch.
  • Binden Sie sich in die Kolloquien, Promotionsforen und Fachtagungen Ihrer Departments/Fachbereiche ein.
  • Nutzen Sie den Zugang zu kollegialen Formaten wie Promotionswerkstätten oder Forschungswerkstätten an beiden betreuenden Institutionen.
  • Vernetzen Sie sich mit den Promovierenden Ihrer Hochschule. Häufig gibt es Promovierendentreffen, -stammtische und thematische Veranstaltungen.
  • Nutzen Sie die angebotenen Möglichkeiten zur Weiterbildung. Neben unserem eigenen Weiterbildungsprogramm haben Sie Zugang zu den Veranstaltungen der Graduiertenakademie der Universität Greifswald.

Datenerhebung, Analyse und Auswertung

Stellen Sie sich für die Abfassung Ihrer Dissertation auf mindestens zwei Jahre Forschungs- und Schreibarbeit ein; meistens dauert es sogar länger. Eine gute Planung im Vorfeld wird Ihnen helfen. Gehen Sie Ihre Dissertation als das an, was sie letztlich auch ist: Ein mehrjähriges Forschungsprojekt! Machen Sie sich im Vorfeld einen Arbeits- Zeit- und Ausgabenplan und untergliedern Sie dabei  in Arbeitspakete. Planen Sie dabei ausreichend Zeit für Datenerhebung oder Recherche, Analyse, Auswertung und letztlich auch das Schreiben ein. Berücksichtigen Sie auch Aspekte, auf die Sie keinen Einfluss haben (etwa Einreichungstermine und Fristen bei kumulativen Dissertationen). Ihr*e Betreuer*in wird Ihnen hierbei mit Rat und Erfahrung zur Seite stehen.

Das Schreiben

… ist nicht jedermanns/-fraus Sache. Aber natürlich wird für die Erreichung des höchsten akademischen Grades eine kriteriengerechte und sprachlich hochkarätige Publikation vorausgesetzt. Und auch wenn Schreibprogramme und KI sich stetig verbessern; es muss zwingend Ihre individuelle “Handschrift”; also Ihre persönliche Forschungs- und Formulierungsleistung erkennbar sein. Natürlich folgt eine Dissertation in Struktur, Formalien, Zitation und Anmerkungen fachspezifischen Vorgaben, die Sie unbedingt kennen und einhalten müssen. Unsere Hochschule und Ihre kooperierende Universität geben Ihnen in Schreibwerkstätten und Workshops Hilfe. Es gibt je nach Fachspezifik entsprechende Literaturratgeber und auch das Internet ist voll von Anleitungen und Tipps, wie Sie Ihre Dissertation wissenschaftlich korrekt und regelgerecht abfassen können. Aber auch hier gilt: Der regelmäßige Kontakt und die Rücksprache mit Ihrer Betreuung und anderen Promovierenden ist Gold wert.

Vernetzung 

Ihre kooperative Promotion erfolgt grundsätzlich in Zusammenarbeit mit einer Universität mit Promotionsrecht. In Mecklenburg-Vorpommern bestehen enge Beziehungen u. a. zu:

Mit der Universität Greifswald besteht eine Absprache für die Teilnahme Neubrandenburger Promovierender an Veranstaltungen der dortigen Graduiertenakademie. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Kooperationen mit weiteren Universitäten im In- und Ausland, die von Promovierenden genutzt werden können.

Das war ein hartes Stück Arbeit! Die Dissertation ist geschrieben und liegt als Monografie oder zusammengefasstes Paper vor. Jetzt fehlt “nur” noch der krönende Abschluss! Wie gehen Sie vor?

Vorab: Grundsätzlich ist der Abschluss des Promotionsverfahrens und die einzureichenden Dokumente abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung der erstbetreuenden Universität. Die einzelnen Schritte und Fristen können demnach variieren.

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Nach Rücksprache mit Ihren Betreuer*innen reichen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an der Promotionsgeschäftsstelle der kooperierenden Universität ein. Je nach Promotionsordnung werden Sie eine bestimmte Anzahl gebundener Exemplare Ihrer Dissertation und auch eine elektronische Version beilegen. Üblich sind zudem verschiedene Dokumente, wie eine “Erklärung zur Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis” und - bei kumulativen Dissertationen - zum Eigenanteil der veröffentlichten Paper.

Sobald Ihre Unterlagen vollständig in der Promotionsgeschäftsstelle eingegangen sind, wird das Promotionshauptverfahren eröffnet. Dieses nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch.

Abgabe der Dissertation

Mit der Abgabe Ihrer Dissertation bei der kooperierenden Universität wird das Promotionsverfahren offiziell eingeleitet. Es wird eine Prüfungskommission gebildet und die Gutachter benannt, die Ihre Dissertation prüfen und bewerten werden. Diese Gutachter erhalten für die Prüfung Ihrer Dissertation einen offiziellen Auftrag. 

Begutachtung

Für die Begutachtung Ihrer Dissertation werden mindestens zwei Gutachter*innen benannt. Dies sind in der Regel Ihre Erst- und Zweitbetreuer*innen an der kooperierenden Universität und der Hochschule; es können aber auch andere bzw. weitere Gutachter*innen hinzugezogen werden. Die Frist für die Begutachtung dauert in der Regel drei Monate und beginnt mit der offiziellen Beauftragung der Gutachter*innen.

Auslage

Nach Eingang der Dissertationsgutachten wird die Dissertation zusammen mit den Gutachten für mehrere Wochen (abhängig von den Semesterzeiten und der jeweiligen Prüfungsordnung) hochschulöffentlich ausgelegt. Zur Einsicht berechtigt sind in der Regel alle Hochschullehrer*innen und alle Mitglieder des Promotionsausschusses der Fakultäten. Üblich ist die Auslage in den jeweiligen Dekanaten, aber zunehmend erfolgt sie heute auch digital.

Disputation

Zu einer Promotion gehört eine Disputation ihrer Arbeit. Das heißt, Sie stellen sich mit Ihren Thesen und Ergebnissen einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit. Die Disputation wird über die Prüfungskommission hochschulöffentlich angekündigt. Üblicherweise referieren Sie 20 bis 30 Minuten die Thesen und Ergebnisse Ihrer Dissertation und stellen sich dann den Fragen der Prüfungskommission und der anwesenden Öffentlichkeit. Nach der Disputation zieht sich die Kommission zur Beratung Ihrer Prüfungsleistung zurück. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie im Anschluss diese Unterlagen: Revisionsschein (Freigabe der Drucklegung durch die Gutachter*innen) inklusive Hinweise zur elektronischen Veröffentlichung, Verteilungsbogen der Pflichtexemplare.

Rigorosum

Einigen Fachgebieten gehört auch das Rigorosum zur Prüfungsleistung. In einem Rigorosum wird noch einmal das Fachwissen des Prüflings, insbesondere im Zusammenhang mit seiner Dissertation, geprüft. Ob und unter welchen Bedingungen ein Rigorosum abgelegt werden muss, ist abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung der erstbetreuenden Universität.

Gesamtnote

Das Promotionsverfahren wird mit einer Gesamtnote abgeschlossen, die von der Promotionskommission ermittelt und üblicherweise gleich im Anschluss an die Disputation bekanntgegeben wird. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittel der Note für die Dissertation und derjenigen für die mündliche Prüfung (ggf. auch Rigorosum). Dabei wird die Note der Dissertation meist stärker gewichtet. Für die Bewertung der Dissertation und der Leistungen in der mündlichen Prüfung sowie für die Bildung der Gesamtnote der Promotion werden die traditionellen lateinischen oder die entsprechenden deutschen Bezeichnungen gebraucht. In der Regel wird folgende Notenskala verwendet: 

Latein                                 Deutsch                                     Erläuterung
summa cum laude            ausgezeichnet                            ganz hervorragende Leistung
magna cum laude             sehr gut                                       besonders anzuerkennende Leistung
cum laude                           gut                                               den Durchschnitt überragende Leistung
rite                                       genügend                                    bestanden  
insufficienter                     ungenügend                                nicht bestanden

Veröffentlichung der Dissertation

Den verliehenen Doktorgrad dürfen Sie erst dann führen, wenn Sie Ihre Dissertation veröffentlicht und die Promotionsurkunde erhalten haben. Doktorandinnen und Doktoranden sind verpflichtet, ihre Dissertation innerhalb einer bestimmten Frist und in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Dissertation muss als Buch, Zeitschriftenaufsatz, Beitrag eines Sammelbandes, vervielfältigtes Manuskript oder in elektronischer Form veröffentlicht werden. Doktorandinnen und Doktoranden können meist selbst bestimmen, ob sie ihre Dissertation selbstständig oder mit der Unterstützung eines Verlages publizieren und ob sie die Arbeit in elektronischer oder als Druckfassung veröffentlichen möchten.

Pflichtexemplare

Die Pflichtexemplare müssen innerhalb einer Frist, meist ein bis zwei Jahre nach der mündlichen Prüfung, bei der Universitätsbibliothek eingereicht sein. Erst der Nachweis über die Veröffentlichung und die Abgabe der erforderlichen Pflichtexemplare berechtigt zur Aushändigung der Promotionsurkunde und letztendlich zur Führung des Doktorgrades.

Oftmals sind für eine Veröffentlichung redaktionelle Änderungen an Ihrer Dissertation notwendig, die Sie vorab aber unbedingt genehmigen lassen müssen, z.B. von der Prüfungskommission oder der Fakultät. 

Doktorgrad

Glückwunsch! Mit der Abgabe der Pflichtexemplare sind Sie nun auch offiziell berechtigt, den Doktorgrad, den höchsten akademische Grad in Deutschland zu führen. Er richtet sich nach der Fachdisziplin, in der die Dissertation ihren Schwerpunkt hat. Das Wissenschaftsgebiet wird durch Zusätze zum Doktor gekennzeichnet, wie "Dr. phil." in den Geistes- und Sozialwissenschaften, "Dr. rer. nat." in den Naturwissenschaften, Dr. med. in der Medizin oder Dr.-Ing. in den Ingenieurwissenschaften. 

An vielen Universitäten wird die Verleihung der Doktorgrade feierlich zelebriert. Lassen Sie sich diese schöne Veranstaltung nicht entgehen - Sie haben lange und hart dafür gearbeitet.