Zahlreiche Bundesländer schufen in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Grundlagen für das Promovieren an ihren Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW); in einigen Ländern werden derartige Regelungen schon seit Längerem in die Praxis umgesetzt. Auch das Wissenschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommerns hatte bereits im Sommer 2025 angekündigt, den HAW des Landes das eigenständige Promotionsrecht zu eröffnen. Eine jetzt verabschiedete Novellierung des Landeshochschulgesetzes (LHG) legt dafür nun die rechtliche Grundlage. Künftig haben die HAW des Bundeslandes das Recht, Promotionen eigenständig zu verleihen. Eingegrenzt wird dies auf „forschungsstarke Fachbereiche“ an den Hochschulen, die zu diesem Zweck Promotionszentren bilden können. Die geforderte Forschungsstärke soll durch ein externes, wissenschaftlich ausgewiesenes Gremium festgestellt werden. Gefordert wird zudem eine enge Verknüpfung der Forschung mit der akademischen Lehre.
Die Gründe des Schweriner Wissenschaftsministeriums für diesen weitreichenden Schritt liegen in einem bundesweiten Trend: Nur rund ein Prozent aller Doktorand*innen in Deutschland promovieren unter Beteiligung einer Fachhochschule oder HAW. Zugleich wird jedoch die Praxisorientierung des akademischen Nachwuchses an den HAW dringend in der Wirtschaft und der Forschung benötigt. Und wie in zahlreichen anderen Bundesländern steht auch an den HAW Mecklenburg-Vorpommerns in den kommenden Jahren ein Generationswechsel an, der durch entsprechend qualifiziertes Personal aufgefangen werden muss. Bundesweit sind rund 6.000 Professuren an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften unbesetzt. Dieser Fachkräftemangel trifft die HAW besonders stark – und erschwert die Zukunftsfähigkeit vieler Standorte. Eine Lösung ist es, den so dringend benötigten akademischen Nachwuchs an den HAW selbst heranzubilden.
In Neubrandenburg wurde dafür schon 2022 das Projekt ProfQuaNB etabliert, in dem Strukturen für die Qualifizierung des akademischen Nachwuchses geschaffen, erprobt und langfristig etabliert werden sollen. Das Projekt wird über die Förderlinie FH-Personal des BMFTR finanziert.
Mit Blick auf das nun beschlossene Promotionsrecht an den HAW in Mecklenburg-Vorpommern erhalten diese Aktivitäten noch einmal einen besonderen Stellenwert. In Neubrandenburg wurden bereits Prozesse für das eigenständige Promovieren entwickelt und neue Wege zur Personalentwicklung zu erprobt. Insbesondere werden dafür auch die Erfahrungen anderer Hochschulen in Bundesländern mit HAW-Promotionsrecht aufgegriffen und übertragen. Nun gilt es, das eigenständige Promotionsrecht an der Hochschule Neubrandenburg mit einem Promotionszentrum auszugestalten. Generell bedeutet ein eigenständiges Promotionsrecht für die Hochschule eine Stärkung ihrer anwendungsorientierten Forschungsarbeit und über die gewollte Verknüpfung mit der Lehre auch eine Steigerung ihrer Attraktivität für Studierende und Forschende.








