Schulischer Teil

Wenn Sie die Schule vorzeitig mit einem Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen haben, müssen Sie noch den praktischen Teil erwerben bzw. nachweisen.

Bitte informieren Sie sich hier. Bei der Online-Bewerbung ist Ihre Hochschulzugangsberechtigungsnote die Abschlussnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife.

Wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife nicht in Mecklenburg-Vorpommern erworben haben, beantragen Sie die Anerkennung bitte bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem Sie die Schule besucht haben.