Probestudium

Ein Probestudium läuft im Großen und Ganzen wie ein reguläres Studium. 

Wenn Sie die Voraussetzungen für das Probestudium erfüllen, werden Sie befristet für die Dauer von zwei Semestern (Verlängerung um max. zwei weitere Semester möglich) in den Bachelor-Studiengang Ihrer Wahl immatrikuliert.

In dieser Zeit müssen Sie die regulären Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich absolvieren. Sie besuchen also die Module und melden sich zu den entsprechenden Prüfungen an. 

Wenn Sie nach  Ablauf der zwei Semester Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 50 Prozent der vorgesehenen Leistungen (i. d. R. 15 ECTS-Punkte je Semester) nachweisen können, haben Sie das „Probestudium“ bestanden und können das Studium direkt fortsetzen. 


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zum Probestudium sind

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) und
  • eine in der Regel 3-jährige Berufstätigkeit nach Beendigung der Ausbildungszeit und
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch zum Probestudium (s. Abschnitt unten). 

Für einige Studiengänge müssen Sie noch weitere Voraussetzungen (z. B. Vorpraktikum, spezieller Ausbildungsberuf, Berufserfahrungen) erfüllen. Welche dies sind, erfahren Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten.

Hinweise:

 Ausbildung und Tätigkeit sollen in einem Berufsfeld erfolgt sein, welches einen Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.

  • Die 3-jährige Berufstätigkeit muss dabei bis zum Zeitpunkt des Studienbeginns vollständig erbracht sein und einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden haben.
  • Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der Pflege von Familienangehörigen können auf die berufliche Tätigkeit bis zu einem Jahr angerechnet werden.
  • Sollten Sie ein Aufstiegsstipendium des Bundes erhalten haben, genügt eine 2-jährige berufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandtem Bereich.

Beratungsgespräch

Vor Aufnahme des Probestudiums müssen Sie an einem Beratungsgespräch teilnehmen.

Das Beratungsgespräch soll Ihnen helfen, Ihre eigenen Stärken und Schwächen bezüglich des Studiums einzuschätzen und wichtige Informationen rund um die Bewerbung, die Voraussetzungen und das Studium zu erhalten. 

Über die Teilnahme an dem Beratungsgespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bei der Bewerbung für das Probestudium mit hochzuladen. 

Das Beratungsgespräch wird mit der Zentralen Studienberatung der Hochschule Neubrandenburg geführt. Gern vereinbaren Sie einen Termin. 

Studienberatung

Gitte Zeipelt M.A.
Stabsstelle des Rektorates: Referat Marketing und Kommunikation Stellv. Leitung, Koordinatorin Hochschule-Schule, Studienberaterin
Raum 231 - Haus 1
0395 5693 - 1014
0395 5693 - 71014

Studiengänge

Sie können das Probestudium an der Hochschule Neubrandenburg in allen Bachelor-Studiengängen mit Ausnahme der folgenden Studiengänge aufnehmen:

  • Dual Pflege
  • Dual Agrarwirtschaft
  • Dual Lebensmitteltechnologie
  • Dual Soziale Arbeit
  • Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege 

Beginn

Das Probestudium beginnt in der Regel zum Wintersemester (01.09.) eines Jahres. Es gibt aber auch Ausnahmen, daher informieren Sie sich unbedingt auf den jeweiligen Studiengangsseiten oder bei der Zentralen Studienberatung.


Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Hochschule.


Fristen

Für die meisten Studiengänge gilt als Bewerbungsfrist der 31.08.. Es gibt aber auch Abweichungen etwa bei berufsbegleitenden Studienangeboten, daher informieren Sie sich unbedingt über die Studienberatung oder auf den Studiengangsseiten, welche Frist für Ihren angestrebten Studiengang gilt.