Bewerbungsverfahren für den Studiengang Landschaftsarchitektur (vorbehaltlich der ministeriellen Genehmigung)
Abschluss
Master of Engineering
Regelstudienzeit
2 Semester
Zulassungsbeschränkung
NEIN - In zulassungsfreien Studiengängen sind die Studienplätze nicht begrenzt. Das bedeutet, dass alle BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium kann zugelassen werden, wer über einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss verfügt.
Weitere Informationen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen.
Bewerber*innen mit einem 6- oder 7-semestrigen Bachelorabschluss beachten bitte besonders § 3 Absatz 3 der gültigen Fachprüfungsordnung.
Bewerbung möglich
erstes Fachsemester zum Wintersemester
Bewerbungsschluss
31. August für das Wintersemester
Freischaltung des Bewerbungsportals
Mai für das Wintersemester
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt auf zur zentralen Studienberatung:
Ansprechpartnerin:
Gitte Zeipelt
Telefon: 0395 5693 - 1014
Fax: 0395 5693 - 1199
studienberatunghs-nbde
Büro: R. 231 - Haus 1