Bewerbungsverfahren für den Studiengang Landschaftsarchitektur (vorbehaltlich der ministeriellen Genehmigung)

Abschluss

Master of Engineering

Regelstudienzeit

2 Semester

Zulassungsbeschränkung

NEIN - In zulassungsfreien Studiengängen sind die Studienplätze nicht begrenzt. Das bedeutet, dass alle BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Studium kann zugelassen werden, wer über einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss verfügt.

Weitere Informationen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen.

Bewerber*innen mit einem 6- oder 7-semestrigen Bachelorabschluss beachten bitte besonders § 3 Absatz 3 der gültigen Fachprüfungsordnung.

Bewerbung möglich

erstes Fachsemester zum Wintersemester

Bewerbungsschluss

31. August für das Wintersemester

Freischaltung des Bewerbungsportals

Mai für das Wintersemester

Sie haben noch Fragen?

Dann nehmen Sie Kontakt auf zur zentralen Studienberatung:

Ansprechpartnerin:
Gitte Zeipelt
Telefon: 0395 5693 - 1014
Fax: 0395 5693 - 1199
studienberatunghs-nbde
Büro: R. 231 - Haus 1

Zum Studiengang