Neubrandenburger Kolloquium: Was ändert sich mit dem neuen Wasserrecht für M-V?

Zwei Frauen sitzen in einem gut gefüllten Hörsaal auf Hockern neben einem Rednerpult. Eine der Personen hält ein Mikrofon in der Hand. Im Hintergrund wir eine Präsentation an die Wand projiziert, die sich mit der Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer befasst.
BU: Sybille Haubelt und Karina Rentsch informierten zu Beginn der Fachtagung grundlegend über das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz. Foto: Martin Fröse

Über 2.000 Seen und die 1.712 Kilometer lange Ostseeküste prägen unser Bundesland. Gleichzeitig verändern sich Bedingungen für unsere Gewässer: Zunehmende Wasserknappheit und Extremwetter stellen neue Anforderungen an den Umgang mit der Ressource Wasser.

Mit dem im August 2026 in Kraft getretenen neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern sein Wasserrecht komplett überarbeitet. Was sich dadurch verändert und welche Folgen das für die Praxis hat, stand am 15. September im Mittelpunkt des Neubrandenburger Kolloquiums.

„Biotop zum Studieren“

Prof. Dr. Gerd Teschke, Rektor der Hochschule Neubrandenburg, begrüßte die Teilnehmenden des Fachtags im Hörsaal 1. Er ging auf Themen des Kolloquiums ein, die auch im Hochschulalltag eine wichtige Rolle spielen: Klimaanpassung, Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung. Passend dazu fasste er die Rolle der Hochschule zusammen: „Die Hochschule Neubrandenburg ist ein hochattraktives Biotop zum Studieren!“

Das Kolloquium entsteht jährlich in Zusammenarbeit der Hochschule Neubrandenburg, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK).

Schutz, Bewirtschaftung, Resilienz 

Den Auftakt in die fachliche Diskussion machten Sybille Haubelt vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern und Karina Rentsch vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern. Zunächst fassten sie die Neuerungen des Gesetzes und deren Auswirkungen zusammen. Dass Wasserrecht nicht nur eine Frage von Paragraphen ist, bewies das weitere Programm: Vom praktischen Küsten- und Gewässerschutz über die Sicht eines Wasserversorgers bis hin zu nachhaltigem Wassermanagement sowie den Erfahrungen der Wasser- und Bodenverbände. Auch der Blick über die Ländergrenze hinaus gehörte dazu: Prof. Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung verglich das neue Wasserrecht mit Regelungen anderer Bundesländer.

Die Fachtagung gab einem Thema, das für Mecklenburg-Vorpommern konkrete Auswirkungen auf Landschaft, Gesellschaft und Wirtschaft haben kann, einen Raum. Das neue Wasserrecht ist immerhin nicht nur eine Angelegenheit für Fachleute. Es berührt eine Ressource, die uns alle betrifft.


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