Bereits im Sommer 2025 hatte das Wissenschaftsministerium in M-V angekündigt, auch den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) das eigenständige Promotionsrecht zu eröffnen. Die am 3. Juni 2026 verabschiedete Novellierung des Landeshochschulgesetzes legt dafür nun die rechtliche Grundlage. Künftig haben die HAW das Recht, Promotionen eigenständig zu verleihen. Eingegrenzt wird dies auf „forschungsstarke Fachbereiche“, die zu diesem Zweck Promotionszentren bilden können. Die geforderte Forschungsstärke soll durch ein externes, wissenschaftlich ausgewiesenes Gremium festgestellt werden. Gefordert wird zudem eine enge Verknüpfung der Forschung mit der akademischen Lehre.
Promotion in Neubrandenburg voraussichtlich ab 2028 möglich
Bis zur Umsetzung des Promotionsrechts sind noch mehrere Schritte erforderlich. Zunächst müssen über eine Landesverordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen konkretisiert werden. Darauf aufbauend sind organisatorische und strukturelle Vorbereitungen notwendig, um das Promotionsrecht an der Hochschule umzusetzen und die Verfahren zu etablieren. Die Hochschule wird diesen Prozess in den kommenden Monaten schrittweise vorantreiben. Voraussichtlich in etwa zwei Jahren werden Promotionen an der Hochschule Neubrandenburg möglich sein.
Vernetzung für Promovierende und Promotionsinteressierte
Wissenschaft lebt vom gegenseitigen Austausch, der gemeinsamen Arbeit und dem Lernen voneinander. Deshalb gab es mit dem Referat Forschung und dem Promovierendennetzwerk am 6. Juli einen zwanglosen Austausch im Hochschulgarten hinter Haus 1. Promovierende, Betreuende und Promotionsinteressierte konnten bei Kaffee und Kuchen ins Gespräch kommen.








