Weiterleitung der E-Mail

Nutzen Sie besser Mailboxfreigaben - statt automatischer Weiterleitungen. Denn durch die automatische Weiterleitung der Inbox erhalten andere Hochschulangehörige nur die ab dem Zeitpunkt der Aktivierung eingehenden E-Mails, können Ihre, älteren E-Mails aber nicht ansehen. Sollten Sie Filter aktivierte haben, werden diese in die entsprechende E-Mail-Box sortiert - ohne Weiterleitung. Tipp: Nutzen Sie die Mailboxfreigaben. 

Die E-Mail-Weiterleitung ist selbstständig zu aktivieren/deaktivieren - das kann nicht nachträglich durch Andere erledigt werden.

Loggen Sie sich auf der Webmail-Schnittstelle ein: https://webmail.hs-nb.de Hier finden Sie diese Funktion unter:

Anmelden --> Optionen --> Mail --> Lokales Konto --> Weiterleiten (siehe Bild).

Bitte beachten:

  • Weiterleitungen funktionieren genau ab dem Zeitpunkt der Aktivierung und bis zur Deaktivierung!
  • Sie können nur an E-Mail-Adressen der Hochschule weiterleiten, die Weiterleitung an externe Adressen ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Weitere Informationen erhalten Sie im folgenden...
Regelung zur automatisierten Weiterleitung von Hochschul-E-Mails auf private E-Mailadressen

Regelung zur automatisierten Weiterleitung von Hochschul-E-Mails auf private E-Mailadressen

Aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen - insbesondere datenschutzrechtlicher Aspekte - war für Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule (einschließlich Projekt-/An-Institut-) die Weiterleitung ab 3. April 2017 nicht mehr möglich, für Studierende trat die Regelung ab dem 1.September 2017 in Kraft.

Der Abschaltung liegt ein Rektoratsbeschluss zugrunde, der durch die Stellungnahmen des IT-Sicherheitsbeauftragten, des Justiziars und der Datenschutzbeauftragten unterstützt wird.

Das Problem: Bei Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf private E-Mail-Accounts verlassen diese die geschützten Server der Hochschule und werden auf fremden Servern gespeichert. Dort sind die E-Mails nicht ausreichend geschützt. Zahlreiche Vorfälle von massenhaftem Datendiebstahl und Hackerangriffen auf private Anbieter in den vergangenen Jahren zeigen, dass dies zu einem Sicherheitsrisiko führt, welches die Hochschule nicht kontrollieren kann.
Zudem erlauben die Nutzungsbedingungen einiger großer Mail-Account-Anbieter, dass diese die Inhalte der E-Mails analysieren und für Werbezwecke nutzen dürfen.

An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass auch die manuelle Weiterleitung an private E-Mailkonten datenschutzrechtlich problematisch ist. Hier entscheidet jeder selbst, muss die Verantwortung für Folgen aber auch selbst tragen.
Beamte und Angestellte sind durch die gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht verpflichtet, dienstliche Angelegenheiten vertraulich zu behandeln und vor fremdem Zugriff zu schützen.

Die Weiterleitung dienstlicher E-Mails innerhalb der Hochschule ist erlaubt und stellt keinen Verstoß dar - die Dienst-E-Mails verbleieben innerhalb der Dienststelle (Hochschule). Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des DFN-Vereins:

https://www.dfn.de/rechtimdfn/dfn-infobrief-recht/infobriefe/

https://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/1infobriefearchiv/2015/Infobrief_Recht_06-2015.pdf

https://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/1infobriefearchiv/2015/Infobrief_Recht_07-2015.pdf