Zugangsprüfung

Kein Abitur oder keine Fachhochschulreife? – Kein Problem! Es besteht die Möglichkeit, über eine Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Zugangsprüfung ist

eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, die in unmittelbarem Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang stehen muss.

Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der Pflege von Familienangehörigen können auf die berufliche Tätigkeit bis zu einem Jahr angerechnet werden.
Sollten Sie ein Aufstiegsstipendium des Bundes erhalten haben, genügt eine zweijährige berufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandtem Bereich.

Kontakt
Kathrin Erdmann
Mitarbeiterin Sekretariat, Gasthörerschaft, Zugangsprüfungen, Studierendenkarten
Raum 259 - Haus 1
0395 5693-1112
0395 5693-71112

Rechtsgrundlage

Zugangsprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg


Antragstellung

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • das Antragsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
  • Nachweise über mindestens dreijährige berufliche Tätigkeiten mit Sachzusammenhang zur Berufsausbildung und ggf. über Erziehungs- und Pflegezeiten
  • Nachweise über berufliche Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen mit mind. 400 Stunden (sofern vorhanden)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Fristen

Der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung kann ausschließlich zum 01. März gestellt werden.

Für die Bewerbung folgender Studiengänge gibt es einen zusätzlichen Termin zum 1. September.

Gebühren

Für die Zugangsprüfung erhebt die Hochschule Neubrandenburg eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule Neubrandenburg.
Sie sind mit der Antragstellung fällig. Der Nachweis über die entrichtete Gebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.


Ablauf

Die Zugangsprüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung.

Die erste schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit, in der ein Thema aus dem öffentlichen Leben, z. B. aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Technik und Umwelt zu bearbeiten ist. Gegenstand der zweiten Arbeit sind fachliche Grundlagen des gewählten Studienganges. Jede Aufsichtsarbeit beträgt vier Zeitstunden.

Die mündliche Prüfung bezieht sich vor allem auf fachliche Grundlagen des gewählten Studienganges und damit auf Kenntnisse und Erfahrungen Ihrer bisherigen Tätigkeit. Die Prüfungsdauer beträgt min. 30 Minuten und max. 45 Minuten. Zur mündlichen Prüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie die beiden schriftlichen Prüfungen bestanden haben.

Wird die Zugangsprüfung erfolgreich abgelegt, erhalten Sie ein Zeugnis.

Beachten Sie bitte, dass mit dem Bestehen der Zugangsprüfung noch kein Anspruch auf Erhalt eines Studienplatzes besteht!


Alles Wesentliche zur Hochschulzugangsprüfung finden Sie zusammengefasst auch noch einmal in der