Prüfungsausschüsse

Allgemeine Informationen
"Für die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss gebildet. ... Er besteht aus drei Professorinnen und Professoren, weiteren prüfungsberechtigten Personen und einer oder einem Studierenden. Für jedes Mitglied sind stellvertretende Personen zu wählen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der oder des Studierenden ein Jahr." (§ 8, Abs. 2 Rahmenprüfungsordnung unserer Hochschule)
Anträge an den Prüfungsausschuss reichen Sie bitte über das Immatrikulations- und Prüfungsamt an den Prüfungsausschussvorsitzenden ein.
- Formular Antrag an den Prüfungsausschuss
- Formular Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Formular Anmeldung Abschlussarbeit
Alle Formulare finden Sie auch im Portal der Hochschule (Zugang nur für Hochschulangehörige mit den Hochschulzugangsdaten) im Ordner "Formulare online" unter dem Punkt 1.1 - Anträge/Formulare für Studierende - Prüfungsangelegenheiten.
Mitglieder der Prüfungsausschüsse
- Vorsitz: Prof. Dr. Roman Frank Oppermann
- stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. Melanie Jagla-Franke
- weiteres Mitglied: Prof. Dr. Susanne Hartung
- Ersatzmitglieder: Prof. Dr. Harald Seider, Prof. Dr. Bernhard Langer, Prof. Dr. Hanna Janetzke
- Studentisches Mitglied: Annalisa Hattop
- Vertretendes studentisches Mitglied: Carlotta König
- Vorsitz: Prof. Dr. Susanne Hartung
- stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. Hanna Janetzke
- weiteres Mitglied: Prof. Dr. Stefan K. Lhachimi
- Ersatzmitglieder: Prof. Dr. Harald Seider, Prof. Dr. Roman Frank Oppermann
- Studentisches Mitglied: Luise Friedericke Grünert (B.A.)
- Vertretendes studentisches Mitglied: N.N.
- Vorsitz: Prof. Dr. Stefan Schmidt
- stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. Harald Seider
- weiteres Mitglied: Prof. Dr. Roman Frank Oppermann
- Ersatzmitglieder: Prof. Dr. Melanie Jagla-Franke, Prof. Dr. Bernhard Langer
- Studentisches Mitglied: Anne-Christin Raap
- Vertretendes studentisches Mitglied: N.N.
Dieser Prüfungsausschuss ist gemäß § 8 der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg für die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung als auch der Fachprüfungs- und Fachstudienordnung zuständig.
- Vorsitz: Prof. Dr. Roman Frank Oppermann
- stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. Melanie Jagla-Franke
- weiteres Mitglied: Prof. Dr. Stefan Schmidt
- Ersatzmitglieder: Prof. Dr. Harald Seider, Prof. Dr. Hanna Janetzke
- Studentisches Mitglied: Anna-Maria Bloch
- Vertretendes studentisches Mitglied: N.N.
Weitere Informationen zur Zugangsprüfung an der Hochschule Neubrandenburg können Sie diesen Seiten entnehmen.
Dieser Prüfungsausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Modulprüfungen nach § 39 Absatz 2 Satz 1 des PflBGes (d. h. für die staatliche Prüfung zur Pflegefachperson) zuständig.
- gemeinsamer Vorsitz: Prof. Dr. Roman Frank Oppermann und Prof. Dr. Stefan Schmidt
- stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. Melanie Jagla-Franke
Der Prüfungsausschuss ist entsprechend § 33 der PflAPrV wie folgt übergangsweise, d. h. bis zur Berufung einer weiteren Professorin*eines Professors mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes, zusammengesetzt (Stand: 14.12.2022):
eine*r Vertreter*in der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, oder einer von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten geeigneten Person entsprechend: § 33 Abs. 1 Nr. 1 PflAPrV und § 39 Absatz 4 Satz 2 Pflegeberufegesetzes: | Prof. Dr. Roman Frank Oppermann als von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten geeigneten Person |
der*dem Vertreter*in der Hochschule Neubrandenburg mit explizitem Pflegebezug: | Prof. Dr. Stefan Schmidt |
mindestens zwei weiteren Professor*innen der Hochschule Neubrandenburg; wenigstens ein*e Professor*in muss dabei über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes verfügen: | Vertr.Prof. Dr. Barbara Weigl und Prof. Dr. Melanie Jagla-Franke |
die*der für die Praxisbegleitung zuständige Mitarbeiter*in mit der Berechtigung zur Abnahme des praktischen Prüfungsteils, die*der über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1, § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes verfügt: | Heike Wirth (M.Sc.) |
- Vorsitz: Prof. Dr. Bernhard Langer
- stellvertretender Vorsitz: Prof. Dr. Marina Tamm
- weiteres Mitglied: Prof. Dr. Harald Seider
- Ersatzmitglieder: Prof. Dr. Stefan K. Lhachimi , Prof. Dr. Roman Frank Oppermann (LL.M., M.A.), Prof. Dr. Axel Mühlbacher
- Studentische Mitglieder: Luise Schweder, PD Dr. Dr. Carmen Stromberger
- Vertretende studentische Mitglieder: Johannes Hagelskamp, Cindy Königer