Frieda Nadig

Frieda Nadig (11.12.1897 – 14.08.1970) wirkte als Jugendfürsorgerin, Gesundheitspflegerin und Bezirkssekretärin der Arbeiterwohlfahrt im späteren Nordrhein-Westfalen (NRW), bevor sie sich ab 1947 als Politikerin im Landtag NRW, im Parlamentarischen Rat sowie schließlich als Abgeordnete im Bundestag engagierte. Frieda Nadig setzte sich Zeit ihres Lebens energisch und unermüdlich für die Gleichberechtigung aller Menschen in Gesetz und praktischer Umsetzung ein.

 

Während ihrer Arbeit im Parlamentarischen Rat von 1948 bis 1949 gehörte sie dem Ausschuss für Grundsatzfragen für die Entwicklung des Grundgesetzes an. In diesem Ausschuss kämpfte sie zusammen mit Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel vehement für den Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Ihre Aufmerksamkeit galt insgesamt allen verfassungspolitischen Fragen, die den Alltag eines jeden Menschen bestimmen.

 

Als Mitglied des Bundestags engagierte sich Frieda Nadig u. a. für den Mutter- und Jugendschutz sowie für den rechtlichen Ausbau der Sozialordnung.

 

Insgesamt beschreibt der § 3 des Grundgesetzes wichtige Inhalte der aktuellen Inklusionsdebatte:

 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

 

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Frieda Nadig hat schon früh für Ziele gekämpft, die teilweise bis heute noch nicht umgesetzt sind. Ihr sozialer und politischer Einsatz für Gleichberechtigung und Gleichstellung von vermeintlichen gesellschaftlichen Minderheiten sowie ihre professionelle und ethische Haltung spiegeln die Grundsätze der Inklusion wider. Frieda Nadigs gesamtes Wirken ist ein Vorbild für die Grundlage und Absicht des Instituts für Inklusion und Organisationsentwicklung an der Hochschule Neubrandenburg, weswegen ihr Name dem Institut voransteht:

  • Wahrnehmung, Berücksichtigung, Anerkennung und Wertschätzung von Verschiedenheit im Sinne von Gerechtigkeit und Gleichstellung
  • Wirkung in den Bereichen Bildung, Erziehung, Förderung und Begleitung, Gesundheit und Pflege, Politik, Soziales
  • Systemische Betrachtung und Nutzung der Wechselwirkungen von Gesetzgebung und Praxis
  • unermüdlicher Einsatz für die rechtlichen, ethischen und professionellen Grundsätze
  • zentrale und wegweisende gesellschaftliche Bedeutung der Wirkungsinhalte Grundgesetz, Gleichberechtigung und Gleichstellung (Frieda Nadig)  Inklusion- und Organisationsentwicklung (Frieda Nadig-Institut)

 

Frieda Nadig wurde 1961 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz geehrt und 1970 mit der Marie-Juchacz-Plakette für ihr außerordentliches Engagement bei der Arbeiterwohlfahrt.

 

Szenen aus dem Film "Sternenstunde ihres Lebens"