
Sie haben Berufspraxis? Wir machen daraus Studienpunkte!
Für beruflich Qualifizierte ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Leistungen aus einer absolvierten Ausbildung und der anschließenden Berufstätigkeit für das Studium anerkennen zu lassen.
Ihre Kompetenzen können an der Hochschule Neubrandenburg angerechnet werden, wenn für diese Kompetenzen die Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau feststellbar ist.
Das Dezernat I - Studium und Prüfungen hat für Sie für dieses Anerkennungsverfahren alle relevanten Informationen zusammengefasst und ein elektronisches Antragsformular erstellt. Folgen Sie dafür bitte diesem Link: Anerkennung/Anrechnung.
Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise:
Für den dualen Bachelor-Studiengang “Pflege” haben wir ein standardisiertes Anerkennungsverfahren in Abstimmung mit dem Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) erarbeitet. Für diese Anerkennung stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim LPH. Folgen Sie für weitere Informationen (Voraussetzungen, Ablauf des Antragsverfahrens etc.) bitte diesem Link: Anrechnung absolvierter Ausbildungen in der Pflege.
Anrechnungen von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen für den Bachelor-Studiengang „Berufspädagogik – Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege)" erfolgen als individuelle Prüfung auf Grundlage der "Richtlinie zum Verfahren der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Kompetenzen für Studierende mit Abschluss einer beruflichen Ausbildung im Sinne der Richtlinie für Zugangsberufe und -praktika gem. FPO § 3a „Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege)". Wir haben Ihnen auf Grundlage dieser Richtlinie die wichtigsten Fragen für ein mögliches Anerkennungsverfahren zusammengestellt. Folgen Sie dafür bitte diesem Link: Anrechnung absolvierter Ausbildungen.