Aufbau und Funktionsweise - Hochschul-Politik

Hochschulpolitik ist der Überbegriff für die Gestaltung und Verwaltung der Hochschule. Der Begriff umfasst dabei die Gremien der Studierendenschaft und der gesamten Hochschule. Ein Gremium besteht aus gewählten oder berufenen Mitgliederrinnen* und Mitgliedern* der Hochschule die sich um bestimmte Aufgaben der Entwicklung, Gestaltung und Verwaltung der Hochschule kümmern. Die Grundlagen dazu sind im Landeshochschulgesetzes (LHG M-V) geregelt und entsprechend speziell dann in der Satzung der Hochschule oder der verschiedenen Gremien. Im folgenden ein kurzer Überblick über die verschiedenen Gremien und ihre Aufgaben. Alle Mitgliederrinnen* und Mitglieder* der Gremien werden Anfang des Jahres gemeinsam gewählt.

Die Akademische Selbstverwaltung

Studierende  Professoren  Mitarbeiter   werden in einer Hochschul-weiten Wahl für folgende Gremien gewählt:

Studierenden Selbstverwaltung

Die Studierenden hat auch eigene Gremien. Außerdem treffen sich die Studierenden jedes Semester in einer gemeinsamen SVV (Studierendenvollversammlung), um Themen von gemeinsamen Interesse zu besprechen und mit abzustimmen. In der jährlichen Hochschul-weiten Wahl werden sie für folgende Gremien gewählt:

Erweiterter Senat
Das oberste Gremium an der Hochschule Neubrandenburg ist der "Erweiterte Senat". Dieser wählt die Hochschulleitung (Rektorat, Kanzlerin* bzw. Kanzler*), kann das Rektorat abwählen, berät über allgemeine Angelegenheiten und beschließt die Grundordnung der Hochschule. Er bestimmt letztendlich wie wir hier zusammen an der Hochschule arbeiten können und dürfen bzw. in dessen Rahmen und mit welchen Personen an der Spitze wir uns hier bewegen. Zur Zeit sind im "Erweiterten Senat" von den 24 Mitgliederrinnen* und Mitglieder* acht studentische Vertreterinnen* und Vertreter*.

Senat
Im "Senat" werden Vorlagen und Vorschläge beraten, die dann dem "Erweiterten Senat" zum Beschluss vorgelegt werden. Ansonsten beschließt der "Senat" alle Satzungen und Ordnungen der Hochschule die die Fachbereiche nicht selbst zu erlassen haben. Außerdem überwacht der "Senat" die Arbeit der Hochschulleitung und hat ein umfassendes Informations- und Fragerecht gegenüber dieser. Auch ist der "Senat" bei Änderungen am Studienangebot zurate zuziehen. Er besteht aus 15 Personen und davon sind drei studentische Vertreterinnen* und Vertreter*.

Hochschulleitung
Die Hochschulleitung besteht aus dem Rektorat und der Kanzlerin* oder dem Kanzler*. Die Rektorin* oder der Rektor* trägt die Gesamtverantwortung für die Hochschule und vertritt diese nach innen und außen. Die Rektorin* oder der Rektor* ist die oberste Dienstvorgesetzte bzw. der oberste Dienstvorgesetzter der Mitarbeitenden an und innerhalb der Hochschule. Die Kanzlerin* oder der Kanzler* leitet die Bereiche Haushalt, Personal, Recht, Liegenschaften und ist Beauftragte* oder Beauftragter* für den Haushalt, also verkürzt wenn es ums Geld geht, dann fällt es in dessen Verantwortungsbereich.

Fachbereichsräte
Die Hochschule teilt sich in außerdem in verschiedene Fachbereiche auf. Innerhalb dieser ist der Fachbereichsrat das höchste Gremium. Der Fachbereichsrat erlässt fachbereichsbezogene Satzungen und Ordnungen, wählt die Fachbereichsleitung und ist für alle Fragen von Studium und Lehre des Fachbereichs zuständig. Im Fachbereichsrat sitzen zwei studentische Vertreterinnen* und Vertreter*, die unser Belange dort einbringen können. Die Fachbereichsleitung vertritt den Fachbereich nach außen und leitet den Fachbereichsrat ohne eigenes Stimmrecht.

Das StuPa - Studierendenparlament
Das oberste Gremium der Studierendenschaft ist das StuPa. Dieses entspricht auf der akademischen Selbstverwaltung dem Senat und beschließt die Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaften. Insbesondere wählt der StuPa die Referatsleiter des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

Der AStA - Allgemeine Studierendenausschuss
Der AStA vertritt die Studierendenschaft in der Öffentlichkeit, führt die Geschäfte und ist damit das ausführende Organ der Studierendenschaft. Er ist dem StuPa zur Rechenschaft verpflichtet.

Die Fachschaftsräte
Die Fachschaftsräte entsprechen den Fachbereichsräten der akademischen Selbstverwaltungen.Sie werden aus den Mitgliederrinnen* und Mitgliedern* der jeweiligen Fachschafts gewählt. Diese vertreten die Studierenden ihres Fachbereichs und ist ansprechbar für die Studierenden des Fachbereichs in Fragen und bei Problemen im Studium. Weitere Informationen zu den Fachschaften auf den<link fachschaften external-link internen> Internetseiten der Fachschaftsräte.

Quellen: §§ 24ff, 50ff, 80ff und 90ff Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 4, 88, 104d geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 550, 557)