Das Studierendenparlament - StuPa

Das StuPa ist innerhalb der studentischen Selbstverwaltung das gesetzgebende Organ und damit das höchste beschlussfassende Gremium. Es fällt die Beschlüsse, die der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) anschließend umsetzt.

Aufgaben und Sitzungen

Das StuPa tagt etwa 5 Mal pro Semester. Es diskutiert Berichte anderer Gremien und stimmt über AStA-Anträge ab. Die StuPa Mitglieder vertreten die Studierendenschaft in verschiedenen Ausschüssen, aber auch im Studierendenwerk oder in Versammlungen auf Landesebene. Das StuPa kann eine Studierendenvollversammlung einberufen und gemeinsam mit anderen Gremien Klausurtagungen abhalten.

Leitbild

Die Studierendenselbstverwaltung ist eine wichtige Vertretung der Studierendenschaft gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit. Wir gestalten das Campusleben vielfältig und schaffen eine Willkommenskultur für neue Studierende. Ebenfalls vertreten wir die größte Personengruppe der Hochschule. Durch vereintes Engagement mit anderen Gremien wird dies ermöglicht.

Das StuPa wählt...

Das StuPa wählt Referatsleiter für den AStA, die jedoch nicht gleichzeitig Mitglieder des StuPa sein dürfen. StuPa wählt auch eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie deren Stellvertretung aus seinen Mitgliedern, um das StuPa zu vertreten und die Sitzungen zu leiten. Außerdem entsendet das StuPa Vertreter in verschiedene Ausschüsse aus seinen Mitgliedern.

StuPa Mitglieder

Jedes Mitglied der Studierendenschaft kann sich zur Wahl für ein Stupa Mandat aufstellen lassen. Die Mandatszeit beträgt ein Jahr (7 Mandate). Die Anzahl der zu vergebenden Mandate ergibt sich aus der Satzung der Studierendenschaft § 6 Abs. 1: "Das Studierendenparlament besteht aus einem Studierenden je begonnene 200 Studierende der Hochschule Neubrandenburg." 


Besucht gerne unsere nächsten Sitzungen:)

08.05 / 12.06 / 10.07


STuPA Mitglieder

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