Sozialarbeiter (m/w/i/t) im Allgemeinen Sozialen Dienst

Qualifikationsanforderung:

Vorausgesetzt wird eine Qualifikation als staatlich anerkannter Sozialarbeiter (m/w/i/t) oder Sozialpädagoge oder ein vergleichbarer Abschluss der Erziehungswissenschaften oder Early Education mit der Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Sozial- und Erziehungsdienst.

Vergütung: Entgeltgruppe S 14 TVöD/SuE

Wöchentliche Arbeitszeit: Vollzeit gemäß § 6 Abs. 1 TVöD

Arbeitsort: Schwedt/Oder / Prenzlau

Aufgaben:

Der Allgemeine Soziale Dienst nimmt Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wahr.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Beratungen und Vermittlungen zu sozialpädagogischen Hilfen für Kinder, Jugendliche, Familien und junge Volljährige, Hilfeplangestaltung und Kriseninterventionen
  • Bearbeitung ambulanter und stationärer Hilfen zur Erziehung, Durchführung der Hilfeplanungen und Helferkonferenzen und daraus resultierender Folgeaufgaben
  • Wahrnehmung des Wächteramtes (u. a. Inobhutnahmen) bei Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen
  • allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht in Familien- und Vormundschaftssachen sowie in Jugendgerichtsverfahren
  • Mitarbeit an der Jugendhilfeplanung und Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Institutionen, insbesondere der Jugend- und Sozialarbeit zur Vernetzung bzw. Nutzung der im Sozialraum vorhandenen Ressourcen

Persönliche Anforderungen:

  • ausgeprägtes Urteilsvermögen/ausgeprägte Problemlösefähigkeit
  • ausgeprägte Belastbarkeit
  • Konflikt- und Kritikfähigkeit
  • besondere Fähigkeit zur Gesprächsführung
  • Wertschätzung/Einfühlsamkeit
  • sehr gutes Kooperationsverhalten, insbesondere Teamfähigkeit und sicheres Auftreten
  • Selbstreflexion
  • Flexibilität/Lern- und Veränderungsbereitschaft
  • selbstständiges und umsichtiges Arbeiten
  • hohes Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
  • Bildschirmtauglichkeit

Sonstige Anforderungen:

  • gründliche und umfassende Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Ehe- und Familienrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten
  • anwendungsreife Kenntnisse im Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln
  • problembezogene methodische Beratungskompetenz
  • sichere und präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • gute PC-Kenntnisse
  • Besitz des PKW-Führerscheins
  • wünschenswert: Vorkenntnisse bzw. Erfahrungen im Arbeitsbereich des Allgemeinen Sozialen Beratungsdienstes oder zumindest Vertrautheit mit den Arbeitsinhalten des Sozialpädagogischen Beratungsdienstes durch die Wahl des Studienschwerpunktes und entsprechender Praktika oder durch Tätigkeiten in relevanten angrenzenden Gebieten

Ferner wird die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen sowie die Teilnahme an der Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes vorausgesetzt.

Es ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz in Verbindung mit § 72a SGB VIII notwendig.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung möglichst nicht geheftet mit den üblichen Unterlagen, insbesondere Nachweise über  Ausbildung sowie Qualifikationen, bis zum 30.10.2023 an den:

Landkreis Uckermark
Personalamt
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau

oder vorzugsweise per E-Mail ausschließlich im PDF-Format an folgenden E-Mail-Adresse: personal@uckermark.de

Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDF- Format eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Kreisverwaltung Uckermark eingehen.

Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG).

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Sollte es zu einer Einstellung kommen, wird der Landkreis Uckermark ein behördliches Führungszeugnis anfordern.


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