Lehrgebiete

Die Grundausbildung im Fachgebiet Baurecht widmet sich nach einer Einführung in die Grundlagen des privaten und öffentlichen Baurechts dem privaten Bauvertragsrecht. Nach einer differenzierenden Betrachtung der Vertragstypen Einheitspreisvertrag, detaillierter Pauschalvertrag und globaler Pauschalvertrag sowie der Möglichkeiten des Vertragsabschlusses und der Vertragsgestaltung steht die rechtssichere Behandlung der einschlägigen Geschäftsvorfälle während der Bauphase nach den Regelungen der VOB/B im Mittelpunkt. 

In der Vertiefungsausbildung werden im Fachgebiet Baurecht folgende Schwerpunkte gesetzt: 

- Architektenverträge
- Ingenieurverträge
- Projektsteuerungsverträge
- ARGE-Vertrag
- Arbeitsrecht
- Juristisches Projektmanagement
- Juristisches Risikomanagement


Im Fachgebiet Baubetriebswirtschaft werden in der Vertiefungsausbildung folgende Themen verfolgt: 

- Arbeitskalkulation
- Nachkalkulation
- Kosten-/Leistungsrechnung
- Bilanzen, Abschlüsse
- Nachtragsmanagement

Grundausbildung erfolgt die Wissensvermittlung in Vorlesungen, bei denen der Praxisbezug dadurch hergestellt wird, daß alle rechtlichen Zusammenhänge an Rechtsfällen aus der Praxis hergeleitet und erläutert werden. 

In der Vertiefungsausbildung wird nach der theoretischen Behandlung der jeweiligen Sachverhalte unmittelbar die Anwendung an einem Wohn- und Geschäftshaus, welches als Studienprojekt ein reales Bauvorhaben von überschaubarer Größe abbildet, vollzogen. Die Projektarbeit findet hierbei in kleinen, betreuten Gruppen statt.