1. Hochschulzugangsberechtigung

  • durch den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife

Entsprechend § 18 Landeshochschulgesetz (LHG M-V) ist für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer auf das Studium vorbereitenden Bildung erbracht. Für ein Studium an einer Fachhochschule ist diese erforderliche Qualifikation durch den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen. 

  • durch eine Fortbildungsprüfung über 400 Stunden

Eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie entsprechend § 18 des Landeshochschulgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 2 der „Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Qualifikationsverordnung - QualVO M-V)“ u. a. auch durch das Ablegen der Meisterprüfung oder einer Fortbildungsprüfung über 400 Stunden. Die Anerkennung setzt voraus, dass die berufliche Fortbildung auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut, eine Aufstiegsfortbildung beinhaltet, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meisterprüfung entspricht.
Für eine erste Orientierung lohnt sich ein Blick in diese Zusammenstellung: Mit allen Fortbildungen, die dort aufgeführt sind (für unseren Bereich insbesondere unter 2.5 ab Seite 17), erlangen Sie die Hochschulzugangsberechtigung und brauchen nicht mehr an der Zugangsprüfung teilnehmen. Fragen Sie zu dieser Anerkennung zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte trotzdem noch einmal bei unserer Mitarbeiterin im Dezernat I Frau Katja Kuternoga (Tel.: 0395/5693 1101) nach. 

  • durch die Hochschulzugangsprüfung

Haben Sie kein Abitur, keine Fachhochschulreife und auch keine Hochschulzugangsberechtigung durch eine Fortbildungsprüfung über 400 Stunden erlangt, besteht für Sie die Möglichkeit, über die Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.
 

2. Ausbildung oder ein Berufspraktikum

Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor-Studiengang „Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege)“ ist neben einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf. 

Wer den Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem  Gesundheitsfachberuf nicht erbringen kann, muss ersatzweise ein mindestens einjähriges Praktikum in einer einschlägigen Fachrichtung vorweisen.

Die konkreten Regelungen dazu entnehmen Sie bitte der "Richtlinie für Zugangsberufe und –praktika für den Bachelor-Studiengang Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege)".

3. Verpflichtende Studienberatung vor der Immatrikulation

Für Ihren Antrag auf Immatrikulation zum Wintersemester 2023/2024 benötigen Sie ebenfalls einen Nachweis über die verpflichtende Studienberatung. Für diese Studienberatung ist das Neubrandenburger Zentrum für berufliche Lehrer*innenbildung Ihr Partner.

Das Neubrandenburger Zentrum für berufliche Lehrer*innenbildung ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Hochschule Neubrandenburg, die der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Lehrer*innenbildung an der Hochschule dient.

Bei der Beratung erfahren Sie, wie das Studium aufgebaut und organisiert ist. Wir informieren Sie zum Zweitfach Ihrer Wahl und machen Sie auch auf die besonderen Gegebenheiten des Studiums aufmerksam. Im Anschluss erhalten Sie den Nachweis über die verpflichtende Studienberatung, den Sie Ihrem Antrag auf Immatrikulation beilegen müssen. Die Beratung wird 45 bis 60 Minuten dauern.

Vor der Beratung bitten wir Sie, den Online-Selbsttest "Career Counselling for Teachers" (CCT) (Tour 1: „Soll ich ein Lehrerstudium beginnen?) zu absolvieren.

Der Online-Selbsttest „Career Counselling for Teachers“ (CCT) (Tour 1: „Soll ich ein Lehrerstudium beginnen?") unterstützt Sie bei der Entscheidung für ein Lehramtsstudium. Der Test bietet Ihnen eine Selbsterkundung an, um mehr Klarheit über das Berufsziel als Lehrer*in zu gewinnen, aber auch um sich mit wichtigen Kompetenzen für den Beruf auseinanderzusetzen. Im Vordergrund stehen Ihre persönlichen Neigungen und Einstellungen zum Lehrerberuf. Am Ende des wissenschaftlichen Tests der geführten Tour lässt sich eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis über den absolvierten Test erstellen. Das CCT-Verfahren stellt keinen Test dar, den Sie bestehen oder bei dem Sie durchfallen können. Das Verfahren soll Ihnen lediglich bewusstmachen, was es bedeutet, Lehrer*in zu werden.

Bitte bringen Sie die Teilnahmebescheinigung zur Beratung mit. Wenn Sie es wünschen, können wir auch gern über Ihre Testergebnisse Punkt für Punkt sprechen.

Wir freuen uns auf Sie und ein Gespräch mit Ihnen!

Bitte wenden Sie sich für eine Terminabsprache an:

Elisabeth Schöttler B.A.
FB Gesundheit, Pflege, Management: Koordinatorin des Bachelor-Studiengangs Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege); Mitarbeiterin im Drittmittelprojekt Digitale Assistenzsysteme zur Inkontinenzversorgung pflegebedürftiger Personen (EASY)
Raum 115 - Haus 1
0395 5693-3211
0395 5693-73211