1701 - Dritte Hauptlandesteilung im Hamburger Vergleich

Abb. 3 Karte der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz von 1908. Das Projektgebiet im Grenzbereich der Herzogtümer ist durch den rot umrandeten Kasten gekennzeichnet.

1701 kam es zur dritten Hauptlandesteilung, die in zwei beschränkt autonomen Herzogtümern, einem überlegenen Mecklenburg-Schwerin (in seinem Umfang bis 1934 weitgehend unverändert) und dem kleineren Mecklenburg-Strelitz resultierte. Das Projektgebiet wurde durch die Grenze der Herzogtümer (zwischen den heutigen Gemeinden Klein Vielen und Hohenzieritz) geteilt (siehe Abb. 2). Überreste der alten Grenzmarkierungen wurden in einem Projekt erfasst und die Ergebnisse finden sich hier.

Zu Mecklenburg-Strelitz gehörten die Orte Hohenzieritz, Christenhof (ab 1836), Prillwitz, Ehrenhof (ab 1730), Zippelow, Wendfeld, Blumenholz, Carlshof, Blumenhagen, Usadel, Weisdin, Kratzeburg, Dalmsdorf, Granzin, Henningsfelde und Krienke.

Zu Mecklenburg-Schwerin gehörten Peckatel, Adamsdorf, Liepen, Klein Vielen, Hartwigshof, Brustorf, Jennyhof (ab 1796), Pieverstorf und Dambeck.

1815, nach Abschüttelung der französischen Fremdherrschaft, wurden die Herzöge durch die Standeserhöhung im Zuge des Wiener Kongresses zu Großherzögen. Die Herzogtümer galten fortan als die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die in Ämter und freie Städte gegliedert wurden (siehe Beitrag zur politischen Einteilung des Landes). 

Diese Einteilung bestand bis 1918. Mecklenburg-Strelitz bildete einen eigenen Wahlkreis. Der Strelitzer Teil befand sich immer etwas im „Windschatten“ des größeren Mecklenburg-Schwerins, was sich jedoch hinsichtlich der Auswirkungen der Kriege positiv auswirkte.

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