Politische Einteilung des Landes nach der dritten Hauptlandesteilung (unterste Verwaltungsebene)

Abb.1 Gliederung nach Ämtern und Städten um 1900 im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.

Das Land war entsprechend dem Grundeigentum in drei politische Landesteile gegliedert:

  1. Das großherzogliche Domanium, welches sich in Amtsbezirke bzw. Ämter unterteilte. Alle Ortschaften gehörten einem der Ämter an, so auch unsere untersuchten Gemeinden. In Mecklenburg-Schwerin gab es 26 Ämter, in Mecklenburg-Strelitz vier Domanialämter sowie ein Kabinettsamt.
  2. Die Ritterschaft (entsprechend des Amtsbezirkes) fasste den ritterschaftlichen Grundbesitz zusammen, der sich aus adligen, später auch bürgerlichen Grundbesitzern zusammensetzte. In diesen Gebieten gab es keine Verwaltungsbehörden, lediglich die sogenannten ritterschaftlichen Ämter, die für die Erhebung der Hufensteuer verantwortlich waren.
  3. Die Landschaft, welche Städte mit den zugehörigen städtischen Gütern umfasste, die sich selbst verwalteten.

Die einzelnen Gebiete waren nicht zusammenhängend, sondern durcheinander über das ganze Land verteilt (siehe Abb. 1). Es gab, anders als beispielsweise in Preußen, keine in sich abgeschlossenen Verwaltungsbezirke.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Veränderungen hinsichtlich der Amtszugehörigkeit der Gemeinden des Untersuchungsgebietes zwischen 1793 und 1920 dargestellt.

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Quellen:

Abbildung 1: Schubert, U. 2012: Grenzen der Städte und Ämter von Mecklenburg-Schwerin. www.gemeindeverzeichnis.de/images/Mecklenburg1900.jpg. 

Anonym. 1781-1937: (Großherzoglich) Mecklenburg-Strelitzsche und -Schwerinsche Staatskalender.

Schubert, U.: gemeindeverzeichnis.de. Solingen. Letzter Zugriff: 29.10.2020.

Wikipedia, Die freie Enzyklopädie (Hrsg.). 2019: Verwaltungsgeschichte Mecklenburgs. de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgeschichte_Mecklenburgs. Letzter Zugriff: 29.10.2020.