Der AStA ist innerhalb der studentischen Selbstverwaltung das ausführende Organ. Er setzt die Beschlüsse des Studierendenparlamentes (StuPa) um. Darüber hinaus sichert er die Durchführung der nach Landeshochschulgesetz MV aufgeführten Aufgaben studentischer Selbstverwaltungen. Im AStA kann jede/r StudentIn in den verschiedenen Referaten mitarbeiten. Lediglich die Leitungspositionen müssen jedes Jahr neu, einhergehend mit dem Legislaturbeginn des StuPa's, gewählt werden. Die Amtszeit beträgt immer ein Jahr, kann jedoch aus gegebenen Anlass auch vorzeitig beendet werden.

 

 

Das StuPa ist innerhalb der studentischen Selbstverwaltung das gesetzgebende Organ. Er fällt die Beschlüsse, die der Allgemeine Studierendenaussuss (AStA) anschließend umsetzt. Die Mitglieder werden jährlich von allen Studierenden gewählt.