Nationalparkprogramm: Sicherung des Tafelsilbers der Einheit

Die Idee für das Nationalparkprogramm für die gesamte DDR, mit dem großflächig Landschaften bewahrt und entwickelt werden sollten, entwickelte sich an verschiedenen Orten, u. a. in Waren an der Müritz (Knapp 2012: 53), wo sich eine Bürgerinitiative zur Auflösung des Staatsjagdgebietes an der Müritz gebildet hatte. „Bereits am 18.12.1989 lag der Volkskammer, dem Ministerpräsidenten und dem Runden Tisch der DDR ein neunseitiges Schreiben der Müritzer Initiative vor, das detaillierte Arbeitsschritte zur Realisierung eines Nationalparks an der Müritz sowie ein Nationalparkprogramm für besonders schützenswerte Landschaften in folgenden Regionen benennt: Südost-Rügen, Darß-Zingst-Hiddensee, Müritzgebiet, Spreewald, Mittelelbegebiet, Elbsandsteingebirge, Eichsfeld, Rhön. Damit waren bereits 8 der 14 später im Einigungsvertrag gesicherten Flächen benannt“ (Rösler 2001: 562). Nationalparkideen kamen auch vom Leiter des Kirchlichen Forschungsheimes in Wittenberg, Hans-Peter Gensichen und aus dem Hochharz von den dort tätigen Naturschützern Uwe Wegener und Heinz Quitt sowie aus der Sächsischen Schweiz.

Ende Januar 1990 lag eine erste Fassung des Nationalparkprogramms vor. Michael Succow stellte es mit den darin vorgeschlagenen Kategorien Nationalpark“, „Biosphärenreservat“ und „Naturschutzpark“ – letztere eine den Schutzzweck hervorhebende Abwandlung der im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Kategorie „Naturpark“ – dem Zentralen Runden Tisch der DDR in seiner Sitzung vom 5.2.1990 vor. Dieser befürwortete es einhellig und bat die Regierung, die dafür notwendigen Mittel kurzfristig zur Verfügung zu stellen (Rösler 2001: 566).

Am 16. März 1990 bestätigte der Ministerrat der DDR schließlich eine Beschlussvorlage für das Nationalparkprogramm, die 6 Biosphärenreservate, 5 Nationalparke, 12 Naturschutzparke sowie deren einstweilige Sicherung als Landschaftsschutzgebiete von zentraler Bedeutung vorsah. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden in den vorgesehenen Gebieten Aufbaustäbe mit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebildet. Die aus den Wahlen vom 18. März 1990 hervorgegangene Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maiziere übernahm das Mandat von der Vorgängerregierung und ließ die Arbeiten am Nationalparkprogramm, das neben der Konsolidierung der staatlichen Naturschutzverwaltung im Zentrum der Naturschutzarbeit stand, fortführen.

Am 29. Juni 1990 wurde von Seiten der DDR und BRD das Umweltrahmengesetz unterzeichnet, das – wie die Währungsunion – am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Damit galt das Bundesnaturschutzgesetz weitgehend auch in der DDR. Das Nationalparkprogramm profitierte allerdings davon, dass das Landeskulturrecht der DDR auf Länderebene weiterhin galt.

„Das Bundesnaturschutzgesetz galt ab 1.7.90 in der DDR unmittelbar und damit auch der § 16 für Naturparke. Für diejenigen Bereiche, die durch das BNatSchG nicht abgedeckt wurden, für die aber Regelungen im Landeskulturgesetz oder der Naturschutzverordnung der DDR existierten wie z.B. im Falle von Horstschutzzonen oder Biosphärenreservaten, galt weiterhin DDR-Recht. Im Mai/Juni, mit sich anbahnender Umweltunion, war damit die Idee der Naturschutzparks gestorben. Nun galt es, möglichst viele Gebiete des Nationalparkprogramms über den Einigungsvertrag vor der immer schneller rückenden Vereinigung zu sichern, denn mit der Vereinigung galt das DDR-Recht für die vom BNatSchG nicht abgedeckten Bereiche nur für eine befristete Übergangszeit. […]

Im Artikel 6 des Umweltrahmengesetzes (Naturschutz und Landschaftspflege) wurde festgelegt,

  • dass die im Ministerratsbeschluss vom 16.3.1990 einstweilig gesicherten 23 Gebiete weiterhin nach den Vorschriften der DDR-Naturschutzverordnung vom Mai 1989 als einstweilig gesichert gelten (§ 5.2),
  • Nationalparks sowie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete von zentraler Bedeutung durch Beschluss des Ministerrates festgesetzt werden (§ 6.1),
  • für die einstweilige Sicherung sowie Regelung über die Einrichtung und Tätigkeit der Verwaltung von Nationalparken sowie NSG und LSG zentraler Bedeutung der Umweltminister zuständig ist (§ 6.2).

Diesen Regelungen war die rechtliche Durchsetzbarkeit des DDR-Nationalparkprogramms zu verdanken. Das Umweltrahmengesetz, im Wesentlichen erarbeitet von Naturschutzjuristen aus der Bundesrepublik, war im Hinblick auf die Realisierung dieses Programms ausformuliert worden“ (Rösler 2001: 577).

Als am 20. August 1990 der 3. Oktober 1990 als Tag des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik festgelegt wurde, mussten die Verordnungen aller Gebiete, die gesichert werden sollten, vor diesem Termin fertiggestellt werden. Da dies bis zum 31. August 1990, an dem der Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD unterzeichnet wurde, nicht gelang, findet sich das Nationalparkprogramm dort nicht wieder.

Wenige Tage vor der Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990, in der letzten Sitzung des Ministerrats am 12. September 1990, wurden schließlich im Rahmen des Nationalparkprogramms sechs Biosphärenreservate, fünf Nationalparke und drei Naturparke nach DDR-Recht gesichert. 12 weitere Gebiete wurden einstweilig gesichert.

Am 18. September 1990 unterzeichneten Wolfgang Schäuble für die Bundesrepublik Deutschland und Günther Krause für die Deutsche Demokratische Republik eine „Zusatzvereinbarung“ zum Einigungsvertrag vom 31.8.1990, mit der die 14 vom Ministerrat beschlossenen Verordnungen zum Nationalparkprogramm bestätigt wurden. Die anderen 12 Gebiete wurden für die Dauer von zwei Jahren vorläufig gesichert.

„Innerhalb von zehn Monaten war damit in der Fläche mehr für den Naturschutz in Deutschland erreicht, als staatliche und private Naturschutzbemühungen in den 100 Jahren zuvor gemeinsam erreicht hatten.“ (Rösler 2001: 583)

Literatur zum Weiterlesen

Reichhoff, L.: Das Nationalparkprogramm der DDR im Rückblick. IUGR e.V. Standpunkte 11. Neubrandenburg 2017. 

Gilsenbach, R.: Die größte DDR der Welt - ein Staat ohne Nationalparke. Des Merken Würdiges aus meiner grünen Donquichotterie. In: Institut für Umweltgeschichte und Regionalentwicklung e.V. (Hg.): Naturschutz in den Neuen Bundesländern - Ein Rückblick. Berlin 2001: 533-546.

Rösler, M.: Nationalparkinitiativen in der DDR bis zur Wende 1989. In: Institut für Umweltgeschichte und Regionalentwicklung e.V. (Hg.): Naturschutz in den Neuen Bundesländern - Ein Rückblick. Berlin 2001: 547-560.

Rösler, M.: Das Nationalparkprogramm der DDR. In: Institut für Umweltgeschichte und Regionalentwicklung e.V. (Hg.): Naturschutz in den Neuen Bundesländern - Ein Rückblick. Berlin 2001: 561-595.

Müller-Helmbrecht, A.: Endspurt - das Nationalparkprogramm im Wettlauf mit der Zeit. In: Institut für Umweltgeschichte und Regionalentwicklung e.V. (Hg.): Naturschutz in den Neuen Bundesländern - Ein Rückblick. Berlin 2001: 597-608.