Die Forstwirtschaft im 18. Jahrhundert

Abb. 1 Menschen bei der Brandrodung. Im Anschluss wird der abgebrannte Boden für landwirtschaftliche Zwecke genutzt.

1701, als Resultat des Hamburger Vergleichs, entstanden die beiden Territorialstaaten Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin. Ein detaillierter Beitrag zur politisch-administrativen Entwicklung im Bereich des Untersuchungsgebiet findet sich hier.

Nach dem 30-jährigen Krieg war die finanzielle Lage in Mecklenburg-Strelitz schlecht. Abhilfe schuf man sich durch die großflächige Rodung von Waldflächen und den Verkauf des Holzes. Ein Teil des Holzes ging nach Hamburg und wurde für den Bau von Schiffen und in der Fassproduktion verwendet. Der Rest wurde in Glashütten, Teerschwelereien, Kalkbrennereien und Köhlereien verarbeitet. Durch Brandrodung wurde zusätzliches Ackerland geschaffen (siehe Abbildung 1). Folglich waren die Strelitzer Wälder zu Beginn des 18. Jahrhunderts fast vollständig ausgebeutet (Borrmann 2010: 7, Förderverein 2012: 30).

Obwohl am 1.11.1713 eine erste Forstordnung für Mecklenburg-Strelitz erlassen wurde, setzte sich die Übernutzung und Zurückdrängung der Wälder fort und mündete im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts in einer extremen Holznot. Erst in der Regierungszeit des Herzogs Adolf Friedrich IV. (1752-1794) wurde die Rodung großer Flächen eingestellt. Mithilfe von gut durchdachten Neuaufforstungen, vor allem auf Ödland und ertragsärmeren Böden, versuchte man Teile der ehemaligen Wälder wiederherzustellen (Borrmann 2010: 7 f.). Die neuen Verordnungen wurden von nun an konkreter formuliert und Vergehen gegen diese strenger geahndet. Im Laufe der 1770er und 80er Jahre wurden Konstitutionen zum Schutz und zur Vermehrung von Eichen erlassen. Details hierzu lassen sich in Bormann (2010) ab Seite 8 nachlesen. Weitere Versuche dem Holzmangel zu begegnen waren die Nutzung von Torf als Alternative und Einschränkungen bei der Nutzung von Backöfen in den Dörfern (Borrmann 2010: 12).

Im Jahr 1724 wurde in Mecklenburg-Strelitz ein Forstkollegium gegründet, welches sich mit Belangen der Forst- und Jagdwirtschaft befasste. Ab 1792 ist die Besetzung der Stellen im Forstkollegium in den Mecklenburg-Strelitzschen Staatskalendern belegt. Als oberster Forstbeamter im Land fungierte der sogenannte Oberjägermeister, der die Aufsicht über die Forsten innehatte. Im Landesteil Stargard waren 1793 beispielsweise 2 Oberforstmeister, 19 Förster und 14 Holzwärter angestellt, die den Verwaltungseinheiten der Ämter unterstanden (Vgl. Borrmann 2010: 10). Eine zentrale Forstverwaltung wurde erst später eingerichtet.

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Quellen

Abbildung 1: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. 2021: Brandrodung. Link zum Bild. Letzter Zugriff: 05.01.2021.

Borrmann, K. 2010: Mecklenburg-Strelitzer Forstamts-Geschichte(n). Waldmuseum „Lütt Holthus“ Lüttenhagen (Hrsg.). Neustrelitz.

Esterluss, K. 2018: Nazis und Märchen: Der deutsche Wald und seine mythische Geschichte. Deutsche Welle (Hrsg.) 2022. Link zum Beitrag. Letzter Zugriff: 13.01.2022.

Förderverein 2012: Die Bauern- und Waldarbeiterdörfer im Naturpark und seinem Umfeld. Aus Kultur und Wissenschaft, Heft 7.

Horn, A. (Hrsg. seit 1806, davor anonym) 1792-1806; 1808-1815: Herzoglich Mecklenburg-Strelitzscher Staatskalender. Buchdruckerei von G.F. Spalding & Sohn. Neustrelitz.