Entwicklungen in der Forstwirtschaft ab 1800

Abb. 1 Nutzung des Waldes als Waldweide.

Um 1800 kam es zu Reformen und einer Neuordnung im Strelitzer Forstwesen. Diese Entwicklungen gehen auf die Verbesserungsvorschläge von Jägermeister von Dewitz (Ratzeburger Forsten) und einer Konkretisierung dieser durch Jägermeister von Moltke (Stargarder Forsten) zurück. Zu den Vorschlägen zählten beispielsweise die Vermessung und Einteilung der Reviere in Schläge, eine detaillierte Beschreibung der Wälder und daraus abgeleitete Nutzungsempfehlungen. 1798 wurden aus den 19 Forsten im Stargarder Land zwei Oberforstämter gebildet, denen jeweils Oberforstmeister vorstanden. Eins der Ämter wurde kurz darauf in zwei Forsteien aufgeteilt (Borrmann 2010: 15 f.). Zur ersten Forstei gehörte das Revier Blumenholz, welches sich im Untersuchungsgebiet befindet.

1806 wurde auf Grundlage von Vorschlägen des Forstmeisters von Jasmund eine „Forst Verbesserungs Commission“ zur Neuordnung des Forstwesens im Herzogtum Mecklenburg-Strelitz einberufen, die allerdings kaum Ergebnisse hervorbrachte. Trotzdem war die Diskussion zur Verbesserung des Waldzustandes nachhaltig angeregt worden und der Weg in eine geregeltere Forstwirtschaft geebnet.

Unter Großherzog Georg wurde 1822 die Anzahl der Strelitzer Reviere auf neun verringert, denen 39 Holzwärter zugeordnet waren. Dazu kam der Kabinett-Forstdistrict des Großherzogs (Borrmann 2010: 17). Für die sich im Untersuchungsgebiet befindlichen Reviere ergab sich folgendes: Aus den Revieren Blumenhagen und einem Teil von Zechow wurde das Forstrevier Blumenhagener Forst mit zwei Holzwärtern. Zum Kabinetts-Forstdistrict gehörten der Blumenholz-Weisdiner Forst einschließlich zugelegtem Prillwitzer Revier, der Hohenzieritzer Forst mit zugelegtem Zippelower Revier und der Prillwitzer Forst mit einem Holzwärter (Vgl. Geistefeldt 2006).

Ab 1830 schritten die Maßnahmen zum Erhalt der Wälder langsam voran. Durch die Verringerung der Waldweide konnte die Entwicklung des Laubholzes begünstigt werden. Bis dato nutzen viele Bauern die Wälder als Weide für ihr Vieh und den Boden als Streu für die Ställe. Beides wirkte sich für den Wald negativ aus - das Weiden erschwerte die Waldverjüngung und die Streuentnahme entzog dem Boden Nährstoffe und verhinderte die Humusbildung (siehe Abbildung 1). Weitere Maßnahmen waren der Abbau von Brennholzberechtigungen und nach einer Einteilung der Kieferbestände in Schläge folgte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch die Einteilung der Buchenbestände. In Versuchsgärten (auch Pflanzgärten) wurden Wuchs und Verhalten nicht heimischer Gehölze wie Lärche, Fichte oder Douglasie untersucht. Großherzog Georg ließ 1850 einen etwa 200 Jahre alten Buchenbestand, die Heiligen Hallen, unter Schutz stellen, was heute als Geburtsstunde des Waldnaturschutzes in Deutschland bezeichnet wird (Borrmann 2010: 18 f.).

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Quellen

Abbildung 1: Gemeinde Seelbach/Wied (Hrsg.) 2022: Waldweide. Link zum Bild. Letzter Zugriff: 05.01.2022.

Borrmann, K. 2001: Forstwirtschaft und Jagd. In: Mecklenburg-Strelitz – Beiträge zur Geschichte einer Region. Verlag Druckerei Steffen Friedland.

Borrmann, K. 2010: Mecklenburg-Strelitzer Forstamts-Geschichte(n). Waldmuseum „Lütt Holthus“ Lüttenhagen (Hrsg.). Neustrelitz.

Geistefeldt, H. 2006: Zur Geschichte der Organisation der Forstverwaltung in Mecklenburg. In: Ministerium LUV (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte des Forstwesens in Mecklenburg-Vorpommern, Bd. II. Schwerin: 1-392.

Horn, A. (Hrsg. seit 1806, davor anonym) 1792-1806; 1808-1815: Herzoglich Mecklenburg-Strelitzscher Staatskalender. Buchdruckerei von G.F. Spalding & Sohn. Neustrelitz.

Horn, A. (Hrsg.) 1815-1915: Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzscher Staatskalender [1873-1898 u. 1910-15 u. d. T.: Hof- u. Staats-Handbuch des Großherzogtums Mecklenburg Strelitz]. Buchdruckerei von G.F. Spalding & Sohn; Wier [teils]. Neustrelitz.