Erinnerungen zum Landeskulturgesetz

1970 wurde das Landeskulturgesetz verabschiedet. Das war wie auch das Naturschutzgesetz von 1954 ein Gummigesetz. Natürlich war es möglich, die Paragraphen auszulegen. Und die Wirtschaft hatte in jedem Falle den Vorrang, auch beim Landeskulturgesetz. Wenn man den Mann, der dafür im Kreis zuständig war, für sich gewonnen hatte, konnte man mit diesen Gesetzen aber sehr gut arbeiten und auch vieles durchsetzen, was sonst nicht möglich gewesen wäre. Man musste es nur lesen und auslegen können. Eigentlich war das Landeskulturgesetz ja ein Lichtblick. Es brachte ja ganz andere Möglichkeiten, mehr Möglichkeiten als das Naturschutzgesetz. Das Naturschutzgesetz 1954 war ein reines Naturschutzgesetz nach alten Richtlinien: konservieren, konservieren, konservieren. Beim Landeskulturgesetz war die Landeskultur mit einbezogen, eben die gesamte Landschaft. Insofern war es schon weitläufiger.

Dietrich Roepke