1621 - Zweite Hauptlandesteilung

Abb. 2 Mecklenburg nach der zweiten Hauptlandesteilung. Das Projektgebiet ist durch den schwarz umrandeten Kasten gekennzeichnet.

Durch einen Brüderkampf zwischen Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II. kam es 1621 zur Ausbildung zweier getrennter Landesteile mit den Residenzstädten Schwerin und Güstrow. Diese Aufteilung existierte zwar bereits mit einigen Unterbrechungen nach dem Tod Heinrich des Dicken 1477, sowie ab dem Jahr 1520 (nach dem Neubrandenburger Hausvertrag), jedoch nur in Form einer Zuweisung von Ämtern, während die gesamtstaatlichen Angelegenheiten gemeinsam gelöst wurden.

Das Projektgebiet gehörte als Folge der zweiten Hauptlandesteilung von 1621 bis 1695 größtenteils zu Mecklenburg-Güstrow (siehe Abb. 1).

Mit dem Tod des Herzogs Gustav Adolf, erlosch 1695 die Linie Mecklenburg-Güstrow. Dies entfachte neue herzogliche Landesteilungskämpfe zwischen den Herzögen Friedrich Wilhelm I. und Adolf Friedrich II, die in einer dritten Hauptlandesteilung resultierten. In der Übergangszeit bis zur dritten Hauptlandesteilung, also von 1695-1701, gehörte die Projektregion zu Mecklenburg-Schwerin.

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