Erinnerungen zum Naturschutz vor 1954

Der Naturschutz der damaligen Zeit war ein konservierender Naturschutz, der sich bemühte, die Liste der Naturdenkmäler wieder aufzubauen. [...]

Bis zum Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes 1954 hatten wir keine Möglichkeit, Arbeitsgruppen oder so etwas einzurichten. Naturschutzhelfer waren nicht vorhanden. Der praktische Naturschutz war ja damals nicht gewährleistet, denn das Reichsnaturschutzgesetz wurde nicht mehr akzeptiert und ein neues Gesetz kam nicht. Nur über die Natur- und Heimatfreunde im Kulturbund konnten wir Arbeitsgruppen Natur und Heimat und Fachgruppen bilden. Als dann das neue Naturschutzgesetz erschien, war es natürlich einfacher, wieder als Naturschutzhelfer und als Kreis-Naturschutz-Beauftragter zu arbeiten. Diese Gruppen spielte dann eine große Rolle. [...]

Der Erlass des Naturschutzgesetzes stellte eine grundlegende Veränderung dar. Das neue Naturschutzgesetz wurde damals ja auch propagandistisch gut vor- und „durchgestellt“: „Der Wald gehört dem Volke“, „Die Jagd gehört dem Volke“, „Die Natur gehört dem Volke“ – eine andere Position. Die sehr starke politische Umwandlung 1953/54 in eine nationale Aufgabe ist eigentlich sehr gelungen und gab damals neuen Aufschwung.

Erich Hobusch