Energiegeld für Studierende

Antragstellung ab sofort möglich

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, wenn sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.

Für die Beantragung benötigen Studierende einen Zugangscode. Dieser wird allen Antragsberechtigten ab 15.03.2023 über das SB-Online-System zur Verfügung gestellt.  

Mit dem Zugangscode können Studierende auf antrag.einmalzahlung200.de einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.

Für die Antragstellung wird zusätzlich auch ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat benötigt. Im Falle, dass Studierende über keine elektronische ID verfügen (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat) können sie eine PIN nutzen, die die Hochschule zur Verfügung stellt.

Umfassende Informationen zu den Antragsvoraussetzungen Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf  www.einmalzahlung200.de.

Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.