Vollzeitstudium

Möchten Sie einen Bachelor- oder Masterabschluss an der Hochschule Neubrandenburg erwerben und haben keine deutschen Schulzeugnisse, müssen Sie folgende Voraussetzungen und das unten angebene Bewerbungsverfahren berücksichtigen.

Ausländische Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) – das Abitur/Fachabitur einer deutschen Schule oder die Feststellungsprüfung eines Studienkolleg - bewerben sich nach dem hier beschriebenen Verfahren über die Auswahl des gewünschten Studiengangs.

Bewerbungsvoraussetzungen
Schulische und akademische Voraussetzungen

Nicht alle ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen und Abschlüsse werden in Deutschland als vollwertig anerkannt. Bitte berücksichtigen Sie die Informationen der Anabin-Datenbank  über Schulabschlüsse und die Äquivalenzabkommen der Bundesrepublik Deutschland über die Anerkennung von akademischen Abschlüssen.

Sprachliche Voraussetzungen

Die Hochschule erweitert kontinuierlich ihr Angebot an englischsprachigen Seminaren und Vorlesungen. Dennoch ist die Beherrschung der deutschen Sprache eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium an der Hochschule Neubrandenburg.

Eine zentrale Zulassungsvoraussetzung für das Vollzeit-Studium an der Hochschule Neubrandenburg ist ein anerkanntes Sprachzertifikat und laut Immatrikulationsordung der Hochschule Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 mit "Gut" bzw. 80% der Gesamtpunktzahl nach GER. Unsere Hochschule bietet keine Vorbereitungskurse zum Erwerb dieser Zertifikate an.

Die Lehrveranstaltungen an der Hochschule Neubrandenburg werden fast ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Aus diesem Grund ist es unerlässlich und eine Zulassungsvoraussetzung, einen Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse zu erbringen. Folgende Zertifikate werden anerkannt:

Austauschstudierende müssen keine offiziellen Sprachzertifikate nachweisen um zum Studium zugelassen zu werden. Es ist zu beachten, dass Deutsch die Hauptunterrichtssprache ist. Möchten Sie von Ihrem Aufenthalt an der Hochschule Neubrandenburg profitieren, ist es empfehlenswert, zumindest über Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 zu verfügen. 

Für unsere Englisch-sprachigen Studiengänge ist kein Deutsch-Zertifikat notwendig. 

Unser Sprachenzentrum bietet während des Semesters Sprachkurse an, die der Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse dienen. Darüber hinaus sind Sie vielleicht an einem Sprachtandem interessiert, das Ihnen die Möglichkeit bietet, ihre Deutschkenntnisse zu vertiefen und ihre Muttersprache im Austausch zu unterrichten. Bei diesem Sprachaustausch können Sie nicht nur das Sprechen der deutschen Sprache üben, sondern auch mit anderen Studierenden in Kontakt kommen.

Vorpraktikum

In folgenden Bachelor-Studiengängen ist für die Zulassung zum Studium noch ein Vorpraktikum notwendig:

Agrarwirtschaft mind. 8 Wochen Praktikumsordnung (PDF)
Naturschutz und Landnutzungsplanung mind. 8 Wochen Vorpraktikumsordnung (PDF)
Numerus Clausus (NC)

In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine vorher festgelegte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. 
Die Studienplätze werden nach dem hier beschriebenen Verfahren vergeben. 

8 Prozent der Studienplätze eines NC-Studiengangs sind für ausländische Bewerber reserviert. Hierzu zählen allerdings nicht die Bewerber aus den EU-Staaten, da diese zulassungsrechtlich den deutschen Studierenden gleichgestellt sind und im Bewerbungsverfahren wie deutsche Bewerber behandelt werden.

In folgenden Studiengängen gibt es einen NC

  • Abschluss Master
    • Beratung

 

 

 

Ablauf der Bewerbung
Bewerbungstermine

Bewerbungen für das 1. Fachsemester eines Studiengangs sind üblicher Weise nur zum Wintersemester möglich. Ausnahmen sind folgende Master-Studiengänge: 

  • Nachhaltiges Agrarmanagement
  • Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie
  • Food Chain Environments

Hier ist ein Studienbeginn sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich. 

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

30.06.: für NC-Studiengänge mit Beginn im Wintersemester

 

Alle übrigen Studiengänge

30.06.: für Studiengänge mit Beginn im Wintersemester 

31.05.: für den Englisch-sprachigen Masterstudiengang Geomatics 

31.12.: für Studiengänge mit Beginn im Sommersemester

Bitte beachten: für die Englisch-sprachigen Masterstudiengänge "Landscape Studies and Greenspace Management" (Path A und Path B) und "Geodesy and Geoinformatics" (einschließlich pre-semester im Sommersemester) gibt es nur einen Bewerbungszeitraum im Jahr ! 

Wichtig: An den genannten Terminen müssen Ihre Unterlagen vollständig bei Uni-ASSIST e.V. eingegangen sein. Ansonsten können Sie erst für das folgende Semester oder Studienjahr berücksichtigt werden.
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Unterlagen frühzeitig einzureichen, damit noch Zeit für Rückfragen bleibt.

Bewerbungsschritte

Studieninteressierte mit ausländischen Zeugnissen müssen ihre Bewerbungsunterlagen für ein Studium an der Hochschule Neubrandenburg über die „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen e.V.“ (UNI-ASSIST) einreichen.

Unsere Hochschule akzeptiert ausschließlich Onlinebewerbungen über das Online-Portal von UNI-ASSIST. Nach Erhalt Ihrer Zulassung reichen Sie bitte die amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse zur  Immatrikulation an der Hochschule Neubrandenburg im Immatrikulations- und Prüfungsamt ein. 

 

Bewerbungsentgelt

Beachten Sie, dass die Dienstleistung von Uni-Assist für Sie als Bewerber kostenpflichtig ist. Ihre Unterlagen werden erst nach Eingang der Zahlung bearbeitet.

Hier finden Sie Informationen zu den Kosten und Zahlungsmöglichkeiten

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Wenn Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllen, leitet ASSIST Ihre Unterlagen an uns weiter. Sie bekommen dann von uns einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid mit weiteren Informationen.

Wenn Sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden Sie von ASSIST entsprechend informiert. Ihre Unterlagen können leider nicht zurück geschickt werden.

Absolventen von Partnerhochschulen

Absolventen von unseren Partnerhochschulen weltweit, die einen Bachelor- oder Master-Abschluss an unserer Hochschule erwerben wollen, kontaktieren bitte das International Office.

E-Mail: international.officehs-nbde

Wenn Sie von uns  zugelassen werden, aber nicht zur Immatrikulation (Einschreibung) kommen, werden Ihre Unterlagen ein Jahr lang aufbewahrt und dann vernichtet. Wir können die Unterlagen leider nicht an Sie zurück schicken.

Regeln zur Anerkennung von bereits erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

Rechtliche Grundlagen für die Anerkennung: §38 Abs. 2 Nr. 8 Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LHG) in Verbindung mit §10 Rahmenprüfungsordnung (RPO) der Hochschule Neubrandenburg

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen wird in der Rahmenprüfungsordnung vom 14. November 2012  auf Grundlage der Lissabon-Konvention geregelt:

Der Antrag ist vollständig mit einer Leistungsübersicht inklusive der Fehlversuche schriftlich bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters in dem das Studium aufgenommen wurde, über das Prüfungsamt einzureichen (§10, Abs. 2). Es muss klar benannt werden, für welche Module bzw. Leistungen eine Anerkennung beantragt wird. 

Das Antragsformular finden Sie hier. 

 

Wesentlicher Unterschied“:  Die positiv erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden nach dem Prinzip des „wesentlichen Unterschieds“ überprüft. Es wird kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und –bewertung der einzelnen Leistung im Hinblick auf die Lernziele vorgenommen (§10, Abs. 7). Negative Leistungen (Fehlversuche) werden in besonderen Fällen angerechnet.

Noten: Werden Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, sind die Noten – soweit die Notensysteme vergleichbar sind – zu übernehmen und nach Maßgabe der Prüfungsordnung in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. (§10, Abs. 9)

ECTS-Punkte: Die ECTS-Punkte werden entsprechend den ersetzten Studien- und Prüfungsleistungen des jeweiligen Studiengangs ersetzt. (§10, Abs. 9)

Begründung: Werden Studien- und Prüfungsleistungen nicht anerkannt, muss die Ablehnung durch Bescheid begründet werden. (§10, Abs. 5)

Verjährung“: Unter Umständen können Leistungen, deren Erbringung zehn Jahre oder mehr zurückliegt, nicht berücksichtigt werden.

Im Anerkennungsverfahren von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, werden die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulkooperationsvereinbarungen beachtet. Einen Überblick über die Äquivalenzabkommen finden sie hier.