Der Master-Studiengang "Gesundheitsförderung und Prävention" ist ein gebührenpflichtiger Studiengang.

D. h. neben dem Semesterbeitrag, den jeder immatrikulierte Studierende unserer Hochschule zu zahlen hat, ist auch ein Studienbeitrag zu entrichten.

Studiengebühren und sonstige Aufwendungen können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

An dieser Stelle geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über mögliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Vollständigkeit dieser Liste!