Informationen zu Verhaltens- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie
Die Hochschule Neubrandenburg | University of Applied Sciences informiert Sie auf dieser Seite über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und der damit potenziell auftretenden Krankheit COVID-19 auf den Lehr-, Studien,- und Arbeitsalltag an der Hochschule.
Es gelten die folgenden Grundsätze und Empfehlungnen:
- grundsätzlich Lehre in Präsenz; alternative digitale Lehrformate möglich
- kein 3G-Erfordernis und keine Maskenpflicht
- keine Kontaktnachverfolgungsmaßnahmen
- Die Hochschule stellt (so lange wie möglich) kostenlose Schnelltests für 2 Testungen in der Woche und Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung.
- Hygieneschutzregeln werden wie folgt empfohlen:
a) In den Gebäuden der Hochschule wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
b) 1,5 m Abstände in LV können unterschritten werden, es wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit Maximalabstände einzuhalten.
c) Regeln für Lüftung, Reinigung, Desinfektion werden weiterhin dringend empfohlen. - Die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz werden derzeit auf ihre Aktualität geprüft und separat bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der dynamischen Lage überarbeiten wir die Inhalte und FAQ auf dieser Seite fortlaufend. Bitte informieren Sie sich regelmäßig und lesen Sie die aktuellsten Informationen zuerst.
Aktuelle Informationen
29.04.2022 | Aufhebung der Hochschul-Corona-Verordnung
Die Hochschul-Corona-Verordnung ist am 29.04.2022 vollständig aufgehoben worden.
04.04.2022 | Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung
Die aktualisierte Hochschul-Corona-Verordnung ist am 01.04.2022 in Kraft getreten und gilt voraussichtlich bis zum 28.04.2002.
18.03.2022 | Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung
Die Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung beinhaltet die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung bis zum 02.04.2022.
25.02.2022 | Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung
Die vorliegende Hochschul-Corona-Verordnung wurde bis zum 18. März verlängert. Die Hochschulleitung stimmt sich aktuell mit dem Wissenschaftsministerium und den anderen Hochschulen des Landes zum Vorgehen im Sommersemester ab.
02.02.2022 | Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung
Die Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung beinhaltet die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung bis zum 20.02.2022.
Die Teststelle ist an den folgenden Tagen besetzt:
17. - 20.01.22 von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr
25./26.01.22 von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr
An allen anderen Tagen bleibt die Teststation geschlossen.
Die Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung beinhaltet die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung bis zum 24.01.2022.
Die Teststelle in der Hochschule ist vorübergebend geschlossen. Dem Team der PflegeSonne ist es vorerst nicht möglich, die Teststelle weiterhin zu besetzen. In der Nähe der Hochschule befindet sich das Testzentrum im Torfsteg 16, das montags bis freitags ab 06:30 Uhr geöffnet ist. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
03.12.2021 | Hygieneplan, Testzentrum, Impfangebot
Hygieneplan:
Der neue Hygieneplan ist seit 30.11.2021 gültig. Bitte beachten Sie jenen und machen sich mit den darin vorgegebenen Maßnahmen vertraut. Der Hgieneplan ist auf dieser Seite als PDF-Dokument eingestellt.
Testzentrum:
Im Haus 1 (Foyer) befindet sich ein Testzentrum, welches täglich (Mo - Fr) von 07:00 bis 11:00 Uhr geöffnet ist. Hier können Sie einen Schnelltest kostenlos durchführen lassen; nutzen Sie auch gerne die online Vorabanmeldung.
Impfaktion:
Am 7. Dezember 2021 (Dienstag) können Sie sich von 09:00 bis 17:00 Uhr im Haus 1 (Alte Bibliothek; Zugang erfolgt von außen) eine Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung mit BioNTech oder Moderna verabreichen lassen. Die Boosterimpfung kann bereits nach 5 Monaten seit der Zweitimpfung injiziert werden; Kreuzimpfungen sind ebenso möglich. Detailliert werden Sie hierzu von den Ärzten (insgesamt 2 ) vor Ort beraten.
Um den Ablauf am Impftag zu beschleunigen, sollten Sie vorab den Anamnse- und Einwilligungsbogen (auch mehrsprachig) ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Impfung mitbringen. Wenn Ihnen das nicht möglich sein sollte, können Sie jenen auch regulär vor Ort ausfüllen und unterschreiben. Bitte denken Sie an Ihre Impfausweise bzw. äquivalente Nachweise/Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder neben dem Eingang von Haus 1 (Foyer) an diesem Tag blockiert sind und somit nicht genutzt werden dürfen. Weichen Sie bitte auf die umliegenden Abstellmöglichkeiten aus.
Das Impfangebot wird erneut mit Hilfe des Impfmanagements des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte organisiert, dem an dieser Stelle herzlich gedankt sei.
30.11.2021 | Änderung der Corona-Hochschul-Verordnung
Die Änderung der Corona-Hochschul-Verordnung beinhaltet die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung bis zum 28. Dezember 2021.
19.11.2021 | Anpassung unserer Maßnahmen im weiteren Umgang mit dem SARS-CoV2-Virus
Aufgrund der dramatischen Entwicklung der aktuellen Infektionslage werden ab kommender Woche Montag (22. November 2021) etliche unserer derzeit bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen intensiviert. Dies geschieht vor dem Hintergrund, die bisherige Präsenzlehre soweit als möglich im weiteren Semesterverlauf fortsetzen zu können.
1. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz erfordert für alle Teilnehmenden:
- den digitalen oder alternativ den schriftlichen Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und/oder
- den Nachweis einer Genesung und/oder
- die Vorlage eines negativen Testresultats auf das Coronavirus SARS-CoV2.
Der Testnachweis kann in Form einer schriftlichen oder elektronischen Bescheinigung über einen PCR-Test oder einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest), der nicht älter als 72 Stunden ist, vorgenommen werden. Selbsttests und Tests von nicht zertifzierten Anbietern werden nicht akzeptiert.
2. Neben dem Lehrpersonal und Krisenstabs-Mitgliedern wird die Hochschule zusätzliches Personal zur 3G-Kontrolle einsetzen. Es wird stichprobenartig kontrolliert. Verstöße gegen die Nachweispflicht oder Falschinformationen werden als Verstoß gegen das Hausrecht gewertet und führen zum Hausverbot.
3. Ab sofort gilt in allen Lehrveranstaltungen wieder eine generelle Maskenpflicht und das Abstandsgebot (mindestens einen Sitzplatz Abstand auch unter 2G).
4. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss auch am festen Arbeitsplatz getragen werden sofern zwei oder mehrere Personen im Raum sind.
5. Sämtliche Veranstaltungen, die nicht im Rahmen von Studium und Lehre geplant und vom Krisenstab bisher bewilligt wurden (z. B. Gremiensitzungen, Veranstaltungen für Externe, Weihnachtsfeiern, Kinoveranstaltungen etc.) werden ab sofort und bis auf weiteres ausgesetzt. Zuvor erteilte Genehmigungen verlieren hiermit ihre Wirkung.
6. Dozierenden wird in Absprache mit den Studierenden freigestellt, in die digitale Lehre zu wechseln.
Bitte beachten Sie weiterhin:
Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, ist der Zutritt zur Hochschule untersagt. Den Anweisungen des Gesundheitsamtes ist zu folgen.
Nach Kontakt mit einer durch das Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person ist das zuständige Gesundheitsamt oder ein Arzt zu kontaktieren oder die 116117 anzurufen und zu Hause zu bleiben sowie den Anweisungen der Behörde zu folgen. Zuständig ist immer das Gesundheitsamt, in dessen Gebiet sich Ihr Wohnsitz befindet.
Wenn Sie
- Kontakt mit einer durch das Coronavirus infizierten Person hatten,
- bei Ihnen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht
- oder bei Ihnen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde und Sie sich am Studienort aufgehalten haben,
informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat Ihres Fachbereichs bzw. Ihre Strukturbereichsleitung und den Krisenstab der Hochschule per E-Mail oder telefonisch. Um Ansteckungen von Studierenden und Mitarbeitenden zu vermeiden, entscheidet die Hochschulleitung im Einzelfall über das weitere Vorgehen.
Weiterhin empfehlen wir allen geimpften und genesenen Personen die regelmäßige Durchführung von Selbsttests. Diese werden weiterhin kostenlos durch die Hochschule zur Verfügung gestellt.
Der Hygieneplan der HS Neubrandenburg wird zeitnah angepasst.
09.11.2021 | Überblick aktueller Impfaktionen in M-V
Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Impfaktionen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern:
https://www.mv-corona.de/impfaktion#special-vaccination-campaigns
03.11.2021 | 3. Änderung der Corona-Hochschul-Verordnung
Die 3. Änderung der Corona-Hochschul-Verordnung beinhaltet die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung bis zum 2. Dezember 2021.
13.10.2021 | 2. Änderung der Corona-Hochschul-Verordnung
Anbei finden Sie die 2. Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung MV, die bis vorerst zum 5. November 2021 gilt.
08.10.2021 | Kostenlose Tests für ausländische Studierende
Die ausländischen Studierenden, die mit einem hier nicht anerkannten Stoff geimpft sind, haben die Möglichkeit sich bis zum 31.12.2021 kostenlos in den Testzentren testen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Foreign students who are vaccinated with a substance that is not recognized here have the opportunity to be tested free of charge in the test centers until December 31, 2021.
More information can be found here.
07.10.2021 | 1. Änderung der Corona-Hochschul-Verordnung
Anbei finden Sie die 1. Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung MV, die bis vorerst zum 14. Oktober 2021 gilt.
05.10.2021 | Schließung der Impfzentren
Die Impfzentren in Neubrandenburg-Trollenhagen und in Waren (Müritz) sind seit dem 1. Oktober 2021 geschlossen.
Bitte nutzen Sie die anderen Impfangebote:
- immer mittwochs
von 08:00 bis 16:00 Uhr im Reitbahnweg 13, Neubrandenburg - immer donnerstags
von 10:00 bis 18:00 Uhr, Lindetal-Center, Juri-Gagarin-Ring 1, 17036 Neubrandenburg
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die aktuellen Testzentren in Neubrandenburg finden Sie hier.
22.09.2021 | Online-Registrierung für eine Impfung
Hier können Sie sich online für eine Impfung registrieren.
02.09.2021 | Informationen zum Beginn des Wintersemester 2021/2022
Anbei finden Sie die neue Hochschul-Corona-Verordnung MV, die bis vorerst zum 30. September 2021 gilt, und eine Mustervorlage zur Erfassung der Anwesenheits- und Belehrungsobliegenheiten.
19.07.2021 | Impfangebote für unsere Erstsemester
Sie haben sich um einen Studienplatz an der Hochschule Neubrandenburg beworben? Das freut uns sehr! Wir sind uns sicher, Ihnen ein interessantes Studium unter hervorragenden Bedingungen bieten zu können, das Ihren Erwartungen gerecht werden wird. Damit wir im Wintersemster 2021/2022 wieder einen Studienbetrieb mit möglichst wenigen coronabedingten Einschränkungen anbieten können, bemühen wir uns um eine hohe Quote von vollständig Geimpften unter den Hochschulangehörigen.
Daher möchten wir Sie als unsere zukünftigen Studierenden auf die Impf-Angebote an Ihrem zukünftigen Studienstandort in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen und Sie einladen, eine erste Stippvisite mit einer Impfung zu verbinden.
Impftermine können Sie einfach über das Online-Portal https://www.corona-impftermin-mv.de/ oder über die telefonische Hotline Tel.: 0385 20279918 vereinbaren. Die Angebote können Sie nutzen, wenn Ihr Haupt- oder Zweitwohnsitz in MV ist.
Eine Erstimpfung im Juli sollte gewährleisten, dass Sie zum Zeitpunkt des Lehrveranstaltungsbeginns Mitte September vollständig geschützt sind.
Die Anfahrtskizze zum Impfzentrum in Neubrandenburg finden Sie hier und die Anfahrtskizze zum Impfzentrum in Waren finen Sie hier.
28.06.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 30. Juni 2021 behält seine Gültigkeit zunächst bis zum 31. August 2021.
03.06.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 31. Mai 2021 gilt bis zum 30. Juni 2021.
31.05.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 31. Mai 2021 gilt bis zum 30. Juni 2021.
20.05.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 9. Januar 2021 wird bis einschließlich 1. Juni verlängert.
20.05.2021 | Beschäftigtennachweis Impfung
Den Mitarbeitenden steht nachfolgende "Bescheinigung der Hochschule Neubrandenburg als Nachweis des Anspruchs auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2" zur Verfügung, die durch die Fachbereiche bzw. die Leitenden der Strukturbereiche abgezeichnet werden können.
12.05.2021 | Schemata zu Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten
Anbei finden Sie die dritte Änderung der Corona-Landesverordnung MV, die zwölfte Änderung der Quarantäneverordnung MV und die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren
in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) vom 12.05.2021.
In der Bundeseinreiseverordnung sind nunmehr neben den Anmelde- und Testpflichten bei Einreise aus einem Risikogebiet auch Quarantänepflicht und Ausnahmen von der Quarantäne bundeseinheitlich geregelt.
Die Bundeseinreiseverordnung ist am 13. Mai 2021 in Kraft getreten. Da das Bundesrecht das Landesrecht bricht, findet die Quarantäneverordnung MV somit ab dem 13. Mai 2021 keine Anwendung mehr.
06.05.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 9. Januar 2021 wird bis einschließlich 22. Mai verlängert.
17.04.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb und Videobotschaft des Rektors
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 9. Januar 2021 wird bis einschließlich 11. Mai verlängert.
28.03.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 9. Januar 2021 wird bis einschließlich 18. April verlängert.
Download (4. Änderung zum Erlass)
Download Ausnahmen von der Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht MV
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellenTestzentren in Neubrandenburg.
09.03.2021 | Schemata zu Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten
Anbei finden Sie die Schemata, die Ihnen kompakt und informativ Handlungsschritte zu Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten aufzeigen. Die Übersichten wurden durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V erstellt. Sie berücksichtigen die 7. Änderung der Quarantäneverordnung M-V vom 09.03.2021.
Download Ausnahmen von der Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht MV
07.03.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 9. Januar 2021 wird bis einschließlich 31. März 2021 verlängert.
01.03.2020 | Videobotschaft zum Studien- und Lehrbetrieb im Sommersemester 2021
Auch im neuen Sommersemester setzt die HS NB vorerst auf digitale Lehre - zur Sicherheit der Studierenden und Lehrenden.
In dieser Videobotschaft begrüßt Euch Rektor Prof. Dr. Gerd Teschke zum Sommersemester 2021. Prorektorin Prof. Dr. Barbara Bräutigam informiert Euch zusammen mit StuPa-Präsidentin Emily Lemke über den geplanten Ablauf des Studiums unter den aktuellen Bedingungen.
18.02.2021 | Schemata zu Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten
Anbei finden Sie zwei Schemata, die Ihnen kompakt und informativ Handlungsschritte zu Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten aufzeigen. Die Übersichten wurden durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V erstellt.
Download Ausnahmen von der Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht MV
13.02.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 9. Januar 2021 wird bis einschließlich 7. März 2021 verlängert.
Download (2. Änderung zum Erlass)
26.01.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Der Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung vom 9. Januar 2021 wird bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.
Download (1. Änderung zum Erlass)
Download (Erlass vom 09.01.2021)
19.01.2021 | Individuelle Regelstudienzeit für das Wintersemester verlängert
Die individuelle Regelstudienzeit wird auch im Wintersemester 2020/21 für Studierende in Mecklenburg-Vorpommern um ein Semester verlängert. Corona-bedingt wurde bereits im September 2020 festgelegt, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Damals wurde das Landeshochschulgesetz bereits dahingehend geändert, dass das Wissenschaftsministerium die Regelstudienzeit nun per Verordnung verlängern kann.
Die entsprechende Pressemitteilung vom 18.01.2021 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur finden Sie hier.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Prüfungs- und Immatrikulationsamt.
11.01.2021 | Regelung von allgemeinen Ausgangsbeschränkungen
Anbei finden Sie die 35. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Regelung von allgemeinen Ausgangsbeschränkungen COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2.
10.01.2021 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Nachfolgend finden Sie den aktuellen Erlass des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Wirkung zum 11.01.2021.
Die dazugehörige Landesverordnung finden Sie hier: Download (PDF)
08.01.2021 | Regelung von allgemeinen Ausgangsbeschränkungen
Anbei finden Sie die 34. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Regelung von allgemeinen Ausgangsbeschränkungen COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2.
Für Personen, die den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) über die Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern hinaus verlassen, gelten die einschlägigen Regelungen der Zielgebiete. Reisende haben die Verordnungen der jeweiligen (Bundes)-Länder zu berücksichtigen.
21.12.2020 | Änderung Quarantäne-Verordnung
Das Kabinett der Landesregierung M-V hat eine Änderung der Quarantäne-Verordnung beschlossen.Somit folgt bei Rückkehr von privaten Reisen aus innerdeutschen Hoch-Risikogebieten (ab 200 Inz.) eine Absonderungspflicht, wenn die Reise nicht dem Besuch der Kernfamilie diente. Die aktuelle Verordnung und weitere Dokumente finden Sie unter diesem LINK.
17.12.2020 | Jahresabschlussworte und Dank des Rektors
Rektor Gerd Teschke bedankt sich im Jahresabschlussvideo bei allen Mitarbeitenden, Studierenden und Dozierenden der Hochschule Neubrandenburg. Er nimmt Bezug auf die Herausforderungen des Jahres 2020 und gibt Ausblick auf das kommende Jahr.
16.12.2020 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Nachfolgend finden Sie die 3. Änderung des Erlasses zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom und mit Wirkung zum 16.12.2020.
Download (PDF)
14.12.2020 | Videobotschaft zum Studien- und Lehrbetrieb
Rektor Gerd Teschke informiert über die 2. Änderung des Erlasses zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes und wie dieser sich an der Hochschule Neubrandenburg auswirkt.
12.12.2020 | Aktualisierter Erlass zum Studien- und Lehrbetrieb
Nachfolgend finden Sie die 2. Änderung des Erlasses zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 11.12.2020 mit Wirkung zum 14.12.2020.
04.12.2020 | Videobotschaft zum Studien- und Lehrbetrieb
Rektor Gerd Teschke informiert über die aktuellen Corona-Anpassungen und Neuerungen für den Studien- und Lehrbetrieb an der Hochschule.
01.12.2020 | Aktuelle Corona-Landesverordnung
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Corona-Landesverordnung sowie den Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 28./29.11.2020. Die Regelungen gelten bis 20.12.2020.
Sie finden die Corona-Landesverordnung unter folgendem Link:
Download (PDF)
Sie finden den Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in M-V unter folgendem Link:
Download (PDF)
02.11.2020 | Videobotschaft zum Studien- und Lehrbetrieb
Rektor Gerd Teschke und Emily Lemke als Präsidentin des Studierendenparlamentes ordnen in ihrer Videobotschaft die neuen Einschränkungen für den Studien- und Lehrbetrieb ein.
01.11.2020 | Aktuelle Corona-Landesverordnung
Nachfolgend finden Sie die heute veröffentlichte aktuelle Corona-Landesverordnung sowie den Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 01.11.2020. Die Regelungen gelten ab 02.11.2020.
Sie finden die Corona-Landesverordnung unter folgendem Link:
Download (PDF)
Sie finden den Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in M-V unter folgendem Link:
Download (PDF)
26.10.2020 | Informationen zur Erteilung von Quarantänebefreiungen
Corona-Hotline des Landkreises mit neuer Nummer
Nach der Behebung von technischen Problemen mit der Telefonanlage der Kreisverwaltung
Mecklenburgische Seenplatte, mussten einige Nummern neu vergeben werden. In diesem Zusammenhang hat auch die Corona-Hotline eine neue Telefonnummer erhalten. Das Bürgertelefon ist ab dem 17. Oktober 2020 unter der Nummer 0395 57087 7777 zu erreichen.
Freigeschaltet sind für Sie auch die Nummern:
- 0395/57087-8160
- 0395/57087-8161
- 0395/57087-8162
Am Sonnabend und Sonntag ist das Telefon von 9 bis 13 Uhr für Fragen zu den geltenden Regeln im Umgang mit der Pandemie zu erreichen.
18. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Erteilung von Befreiungen von der Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten (Grenzgänger) COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2.
Sie finden die Verfügung unter folgendem Link:
Download (PDF)
Die Verordnung des Landes M-V finden Sie hier:
Download (PDF)
21.10.2020 | Informationen zur Einreisebeschränkung nach MV
Das Land hat eine neue Verordnung (Quarantäneregelung) veröffentlicht. Die Lesefassung der QuarantäneVO finden Sie in Kürze auf der Seite des Gesundheitsministeriums:
Neu ist insbesondere § 1 Absatz 5 (Einreise aus deutschen Risikogebieten):
Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, wenn sie Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen. Die Gebiete nach Satz 1 werden auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie) veröffentlicht. Der „Ausnahmekatalog“ in § 2 wurde gestrichen.
Das bedeutet:
Wer nach der LockerungsVO einreisen darf, muss nicht in Quarantäne. Wenn aus inländischen Risikogebieten einreisende Personen Symptome aufweisen, gelten die gleichen Regeln wie bei Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten: 14 Tage Absonderung und Meldepflicht beim Gesundheitsamt.
12.10.2020 | Informationen zur Einreisebeschränkung nach MV
Am 09.10.2020 wurde die angehängte Verordnung der Landesregierung zur neunten Änderung der Quarantäneverordnung veröffentlicht (Einreisebeschränkungen).
Die Verordnung enthält nunmehr insbesondere folgende Ausnahmen von der Absonderungs- und Quarantänepflicht (insbesondere für Hochschulen in M-V):
5. die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich nach Mecklenburg-Vorpommern ein- oder ausreisen;
9. die an einer Hochschule im Sinne des § 1 Landeshochschulgesetz immatrikuliert sind und weder Haupt- noch Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben;
10. die ihre Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet haben;
Sie finden die Verordung auch unter folgendem Link
Download (PDF)
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit über die Gewährung von Befreiungen nach der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 11. Oktober 2020
Download (PDF)
Hygieneplan der HS NB
Aktuelle Informationen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Die aktuelle Rechtslage kann sich mit dem Infektionsgeschehen auch kurzfristig ändern. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie hier: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Corona/
Aktuelle Informationen der Landesregierung M-V
Die aktuelle Rechtslage kann sich mit dem Infektionsgeschehen auch kurzfristig ändern. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landes...
Übersicht Risikogebiete Deutschland
Die aktuellsten Informationen zu den Risikogebieten in Deutschland liefert das Dashboard des Robert-Koch-Instituts
Weitere Informationen
Wenn Sie Probleme, Sorgen oder Nöte haben, finden Sie hier unseren Leitfaden "Erste Hilfe bei psychischen Krisen".
Kontakt und Fragen
Sie haben Fragen zum Thema Coronavirus und COVID 19? Dann schreiben Sie an:
Informationen der Bereiche der HSNB
Hochschul-Bibliothek
Zentrum für Informations- und Medientechnologie