Aufgaben
- Vermittlung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen in geeignete Pflegefamilien gemäß § 33 SGB VI II
- sozialpädagogische Beratung und Betreuung der Pflegepersonen und Kinder vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes
- rechtliche Absicherung des Kindes in der Pflegefamilie (Kindergeld,
- Krankenversicherung, Meldepflichten)
- Beratung der Herkunftsfamilien nach § 16 vor der lnpflegegabe und bei der Rückführung sowie Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen beiden (Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie) in enger Zusammenarbeit mit dem sozialpädagogischen Dienst des Landkreises Vorpommern-Greifswald
- nach richterlicher Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge Zusammenarbeit mit dem Amtsvormund / Einzelvormund
- Beratung und Schulung von Pflegefamilien (Durchführung von Seminaren und Elternversammlungen)
- Durchführung von Hausbesuchen
- Beratungen mit Kindertagesstätten, Schulen, Jobcenter, Familien- und Jugendrichtern, freien Trägern der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrien und behandelnden Ärzten, Team- und Fachkonferenzen
- Begleitung der Kinder und Jugendlichen sowie Begleitung der Pflegeeltern bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie
- Zusammenarbeit mit freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Vertragsabschluss mit Pflegefamilien und Herkunftsfamilie (Bearbeitung grundsätzlicher und über den Einzelfall hinausgehender Angelegenheiten)
- Mitwirkung bei vormundschaftlichen Entscheidungen (Erarbeitung von Stellungnahmen
- Zusammenarbeit mit Vormündern und dem sozialpädagogischen Dienst (Koordination, Durchführung der Fortbildung und Erstellung des Hilfeplanes gemäß§ 36 SGB VIII)
- fachliche Zusammenarbeit und Zuarbeiten für andere Fachämter Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt, mit anderen Bereichen des Jugendamtes und anderen Behörden
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Aufsuchen von Familien bei Verdacht auf eine drohende bzw. akute Kindeswohlgefährdung, Abschätzung des Gefährdungsrisikos und Krisenintervention ggf. durch Einschalten andererzur Abwendung der Gefährdung zuständiger Stellen sowie vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (lnobhutnahme, Herausnahme nach§ 42 SGB VIII)
- Werbung von geeigneten Familien für die Aufnahme eines Pflegekindes
- Überprüfung der Eignung der Bewerber (soziale Verhältnisse, persönliche Eignung, Gesundheitsstatus)
- Erteilung der Pflegerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII
Anforderungen
- abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit mit staatlicher Anerkennung, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Diplompädagoge, Bachelor Erziehungswissenschaften oder Bachelor Kindheitspädagogik
- Sensibilität und Wertschätzung im Umgang mit Kindern/Jugendlichen, Eltern und anderen Personen
- Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, physische und psychische Belastbarkeit, Flexibilität, Toleranz, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, konsequentes Handeln
- wünschenswert sind Gesetzeskenntnisse auf dem Gebiet des SGB i - Xii, BGB und FamFG
- Mobilität
- Bereitschaft zum Wechsel des Dienstortes
- Bereitschaft zur Fortbildung/Weiterbildung
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Supervision
- Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur Führung von Dienstfahrzeugen und dem Privatfahrzeug bei dienstlichem Erfordernis
- Bereitschaft zur Teilnahme am Bereitschaftsdiensteinwandfreies erweitertes Führungszeugnis
Vergütung
- S 14 TVöD, Anlage C, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Interessenten (m/w/d) werden gebeten, bis zum 17.02.2023 ihre vollständigen Unterlagen an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, Hauptamt, SG Personal, Feldstraße 85 A, 17489 Greifswald oder per E-Mail an Maria.Senz@kreis-vg.de zu senden.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte ohne Bewerbungsmappen und Schutzfolien, da sämtliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens innerhalb von 3 Monaten datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht werden. Beachten Sie, dass per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt worden ist.
Übergeben Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail, fassen Sie diese bitte in einer Datei als PDF-Format zusammen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen per E-Mail in unverschlüsselter Form übertragen werden, da derzeit eine verschlüsselte elektronische Kommunikation mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald nicht möglich ist.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Informationen zur DSGVO in Bezug auf das Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Karriere/Stellenausschreibungen-im-Landkreis
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Im Auftrag
Wolfgang Schuster
Hauptamtsleiter