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Bewerberinfos
Zugangsvoraussetzungen
Wer nicht alle formalen Anforderung exakt erfüllt, sollte sich bei Interesse trotzdem bewerben oder ein klärendes Gespräch mit der Studiengangsbeauftragten Prof. Dr. Mandy Fuchs (0395/ 5693-5102, fuchs(at)hs-nb.de) vereinbaren. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls auf der Basis eines Gespräches mit der Bewerberin oder dem Bewerber wird über die Bewerbung entschieden.
1. Hochschulzugangsberechtigung:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- Fachhochschulreife (Fachabitur) oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- in der DDR abgelegte Prüfungen (z.B. Fachschulabschluss als Erzieher/in), die den Hochschulzugang ermöglichen* oder
- pädagogischer Berufsabschluss und dreijährige pädagogische Berufstätigkeit und das Bestehen einer Zugangsprüfung für Berufstätige an der Hochschule Neubrandenburg
*Es ist möglich, in der DDR abgelegte Prüfungen im Bildungsministerium Mecklenburg - Vorpommern begutachten und feststellen zu lassen, ob eine Studienberechtigung vorliegt. Auskünfte hierzu erteilt Frau Olejko 0385 / 58875-83.
2. Pädagogische Berufstätigkeit:
- Nachweis einer pädagogischen Berufsausbildung und einschlägiger Praxiserfahrung
- Nachweis des Arbeitgebers über eine bestehende pädagogische Tätigkeit (die Hochschule kann bei Bedarf Praxispartner vermitteln)






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